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Ausschreibungen

Auf diesen Seiten finden Sie die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Gemeinde Birkenwerder in den Bereichen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und VOL (Verdingungsordnung für Leistungen).

Am 01.01.2012 tritt das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) in Kraft.

Das Gesetz gilt für die Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber des Landes Brandenburg. Es verpflichtet den öffentlichen Auftrageber, ab einem geschätzten Auftragswert von mehr als 3.000 Euro ohne Umsatzsteuer mit den Bietern die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu vereinbaren.
Ausnahmen hiervon können sich bei Lieferleistungen und unter den weiteren Voraussetzungen des §1 Abs. 1 BbgVergG ergeben.

Die Vereinbarung muss Bestandteil des Angebots sein, d.h. die Vereinbarung muss dem Angebot unterschrieben beiliegen. Anderenfalls darf das Angebot bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Einzelheiten zu dem Gesetz und der Vereinbarung entnehmen Sie bitte den abgebildeten pdf Dokumenten:

Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz


Derzeit gibt es keine öffentlichen Ausschreibungen der Gemeinde Birkenwerder.


Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Die Vergabeunterlagen werden auch elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt.

Gemeindeverwaltung

Hauptstraße 34
16547 Birkenwerder

Tel.:  03303 - 290 0
Fax.: 03303 - 290 200
info(at)birkenwerder.de

Öffnungszeiten:
Di.   9:00 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr
Do. 9:00 - 12:00 Uhr

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