Elterninformation zum eingeschränkten Regelbetrieb (Phase 3)

aufgrund der Verordnung zur Änderung der SARS- CoV2- Eindämmungsverordnung vom 19. Mai 2020 sollen Kinder, die einen Rechtsanspruch gemäß §1 des KitaG haben, ab dem 25. Mai 2020 in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden. Vorrang genießen Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung.

Nach Prüfung der personellen und räumlichen Ressourcen kann die Gemeinde Birkenwerder vorerst nur Kindern im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung , die sich derzeit NICHT in der Notbetreuung befinden, die Möglichkeit der Betreuung an einem Wochentag, für vier Stunden, anbieten. Für alle anderen Jahrgänge werden in der kommenden Woche die personellen und räumlichen Kapazitäten geprüft.

Vorab: Sie entscheiden hierbei, ob Ihr Kind die Möglichkeit dieser Betreuung wahrnimmt. Sie kennen Ihr Kind und das soziale Umfeld. Bitte schätzen Sie selbst ein, ob die Betreuung für Ihr Kind im Rahmen der eingeschränkten Regelbetreuung empfehlenswert ist.

Die Betreuung Ihres Kindes wird im Hortgebäude an der Grundschule, Hauptstraße 59 in Birkenwerder durch die Horterzieher/innen erfolgen. Die Betreuungszeiten sind wie folgt:

 

      dienstags                      8.30 Uhr – 12.30 Uhr     für Kinder der Kita „Birkenpilz“

      mittwochs                    8.30 Uhr – 12.30 Uhr     für Kinder der Kita „Festung Krümelstein“

      donnerstags                 8.30 Uhr – 12.30 Uhr     für Kinder der Kita „Rumpelstilzchen“

 

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Betreuung kein Frühstück und kein Mittagessen angeboten werden kann. Aus hygienischen Gründen müssen wir Sie bitten, von dem Mitschicken privater Speisen abzusehen. Getränke werden wir selbstverständlich bereitstellen.

Aufgrund der gültigen Eindämmungsverordnung vom 08. Mai 2020 werden während dieser Betreuung die geltenden Abstands- und Hygienebedingungen beachtet. Es ist jedoch nicht realistisch Abstandsgebote zwischen den Kindern durchzusetzen.

Wir bitten alle Eltern, die von dem Betreuungsangebot für Ihr Kind Gebrauch machen möchten, sich bis spätestens Montag, 25. Mai 2020, 11 Uhr, verbindlich bei Ihrer jeweiligen Kitaleitung telefonisch anzumelden. Eine Anmeldung per E-Mai, ist aufgrund technischer Probleme derzeit nicht möglich.

 

 

Kommen Sie gesund durch diese Zeit.

Ihre Gemeindeverwaltung