Finanzspritze für die Kultur: Anträge jetzt einreichen!

50.000 Euro stehen für Kulturprojekte zur Verfügung / Antragsfrist für Kulturfördermittel endet für das erste Halbjahr am 31.01.2022

Kultur ist identitätsstiftend, sie vernetzt, fördert die Kreativität und hat pädagogische wie auch soziale Funktionen. Um das zu unterstützen, gibt es seit 2002 die Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung der Kultur – kurz: die Kulturförderrichtlinie. Sie regelt die finanziellen Zuwendungen des Kreises für kulturelle Projekte mit künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Ausrichtung. Die Richtlinie ist im vergangenen Jahr evaluiert und neu gefasst worden, der Kreistag hatte sie im Oktober 2021 beschlossen.

„Ob Bildende Kunst, Film, Theater, Musik oder Literatur – in Oberhavel gibt es tolle Künstlerinnen und Künstler in allen Sparten und großartige Kulturinitiativen. Mit den Fördermitteln wollen wir helfen, das kulturelle Leben im Landkreis durch Veranstaltungen und andere Aktivitäten zu erhalten, zu bereichern und weiterzuentwickeln“, sagt Kulturdezernent Matthias Rink. „Die neue Richtlinie stellt deshalb künftig noch deutlich mehr Fördermittel für Kulturprojekte im ganzen Kreis bereit. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist dem Landkreis dabei besonders wichtig.“

So stehen seit dem 01.01.2022 insgesamt 50.000 Euro pro Jahr für die Projektförderung bereit. Bislang wurden jährlich 15.000 Euro ausgereicht. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung als Projektförderung gewährt. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projekts, maximal pro Projekt:

- für Maßnahmen, insbesondere von und mit Kindern und Jugendlichen: bis zu 2.500 Euro
- für Austausch und Vernetzung: bis zu 1.500 Euro
- für Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen und Präsentationsmöglichkeiten: bis zu 500 Euro

Wer Fördermittel erhalten will, muss seinen Sitz beziehungsweise Wohnort im Landkreis Oberhavel haben. Anträge auf Zuwendungen zur Förderung von kulturellen Projekten können im ersten Kalenderhalbjahr jedes Jahres bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des laufenden Jahres eingereicht werden. Anträge für Projekte, die bereits vor der jeweiligen Antragsfrist stattfinden sollen – also vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07. – müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Antragsunterlagen und das Abrechnungsverfahren sind übersichtlich gestaltet.

Neu ist die Möglichkeit, einen Antrag auf Kulturförderung auch online zu stellen. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Onlineverfahrens einmalig zum Anfang des Kalenderjahres ein Schriftformerfordernis zwingend notwendig ist. Eine Vorlage hierfür sowie die Antragsunterlagen sind ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.oberhavel.de/Kulturförderung zu finden. Nähere Informationen erhalten Interessierte auch unter der Telefonnummer 03301 601-5687.

Wichtig: Die Richtlinie gibt konkrete Maßnahmen vor, die von einer Förderung ausgenommen sind: Das sind Projekte mit ortstraditioneller oder vereinsinterner Bedeutung oder mit vorwiegend geselligem Charakter wie zum Beispiel Dorf- und Stadtfeste oder Jubiläen, außerdem Veranstaltungen von Parteien, politischen Gruppierungen sowie kulturelle Rahmenprogramme und Beiträge zu Veranstaltungen, deren Zielrichtung in erster Linie nicht Kunst und Kultur sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind eine institutionelle Förderung, investive Maßnahmen und eigene Miet- und Betriebskosten sowie Personal- und Honorarkosten für Mitarbeitende der Zuwendungsempfangenden. Auch Projekte, die bereits aus anderen Haushaltsmitteln des Landkreises Oberhavel gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Kulturförderrichtlinie ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Landkreises Oberhavel.

Pressemeldung Landkreis Oberhavel