Neuartiges Coronavirus: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Betretungsverbot für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten / Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt / Meldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden

 

 

Um die Ausbreitung des neuartigen SARS CoV2-Virus einzudämmen und um Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, hat das Land Brandenburg am Donnerstag, 12.03.2020, in seiner Eigenschaft als Sonderaufsichtsbehörde alle Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, zum Schutz der Bevölkerung Allgemeinverfügungen zu erlassen. Dem kommt der Landkreis Oberhavel umgehend nach.  Ab Freitag, 13.03.2020, gelten daher im gesamten Landkreis Oberhavel die folgenden Regelungen:

Reise-Rückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betroffenen Gebieten

Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegungen durch das Robert Koch-Institut (www.rki.de) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Tagespflegestellen, Horte, Schulen und Hochschulen ebenso wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken und vergleichbare medizinische Einrichtungen nicht mehr betreten.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und behandlungsbedürftige Personen und nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen.

Durchführung von Veranstaltungen

Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1.000 Personen sind im Landkreis Oberhavel untersagt. Ab einer Anzahl von 100 Teilnehmenden gilt für Veranstaltungen eine Anzeigepflicht. Das bedeutet: Personen, die öffentliche oder private Veranstaltungen durchführen wollen, müssen diese gegenüber dem Landkreis Oberhavel unverzüglich anzeigen.

Veranstaltungsmeldungen sind unter Angabe der Kontaktdaten des Veranstalters (Name, Anschrift, Telefon) an den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel zu richten. Angegeben werden müssen außerdem Veranstaltungsort und -zeit, die erwartete Teilnehmerzahl und die Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossene Räume, unter freiem Himmel). Diese Meldungen sind per E-Mail an die Adresse: corona.veranstaltungen@oberhavel.de oder per Post an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Gesundheit, Havelstraße 29, 16515 Oranienburg zu richten.

Veranstalter sollten darüber hinaus grundsätzlich eine genaue Risikoabwägung treffen. Berücksichtigt werden sollte dabei sowohl die Art und der Ort der Veranstaltung als auch die Frage, woher die Gäste einer Veranstaltung kommen und welche Auswirkungen eine mögliche Ansteckung haben könnte.

Hintergrund

Hintergrund der neuen Reglungen ist die steigende Zahl von Infizierten mit SARS-CoV-2 in Deutschland sowie zwischenzeitlich mehrere bestätigte Fälle im Land Brandenburg. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und des Gesundheitsamtes Oberhavel können geringere Einschränkungen, die eine Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen reduzieren, die Risiken bei solch großen Veranstaltungen nicht ausreichend mildern.

„Gerade auf größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Bei mehr als 1.000 Personen ist es ausgeschlossen, alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen", begründet Landrat Ludger Weskamp den Schritt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. „Wir wollen eine Überlastung der medizinischen Versorgung unbedingt verhindern. Um das zu erreichen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger Oberhavels um ihre Mitwirkung und ihr Verständnis."

Die Reglungen gelten bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel abrufbar:  www.oberhavel.de/corona

Infotelefon

Das Infotelefon unter der Rufnummer 03301 601-3900 ist auch am kommenden Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt. Darüber hinaus gelten die bekannten Hotline-Zeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr.

Aktuelle Lage

Nach wie vor gibt es im Landkreis Oberhavel lediglich eine nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infizierte Person. Die Zahl derjenigen Personen, für die das Gesundheitsamt eine 14-tägige häusliche Isolation angeordnet hat, liegt aktuell bei 18.

Text/Copyrigth: Landkreis Oberhavel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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E-Mail:                                          pressestelle@oberhavel.de

Adresse:                                              Adolf-Dechert-Straße 1

16515 Oranienburg

 

Aktenzeichen:

PM 050/2020

(Bei Schriftverkehr bitte immer angeben.)

 

12.03.2020

 

 

 

Neuartiges Coronavirus: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung Betretungsverbot für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten / Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt / Meldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden

 

Um die Ausbreitung des neuartigen SARS CoV2-Virus einzudämmen und um Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, hat das Land Brandenburg am Donnerstag, 12.03.2020, in seiner Eigenschaft als Sonderaufsichtsbehörde alle Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, zum Schutz der Bevölkerung Allgemeinverfügungen zu erlassen. Dem kommt der Landkreis Oberhavel umgehend nach. Ab Freitag, 13.03.2020, gelten daher im gesamten Landkreis Oberhavel die folgenden Regelungen:

 

Reise-Rückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betroffenen Gebieten

 

Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegungen durch das Robert Koch-Institut (www.rki.de) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Tagespflegestellen, Horte, Schulen und Hochschulen ebenso wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken und vergleichbare medizinische Einrichtungen nicht mehr betreten.

 

Von dieser Regelung ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und behandlungsbedürftige Personen und nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen.

 

Durchführung von Veranstaltungen

 

Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1.000

Personen sind im Landkreis Oberhavel untersagt. Ab einer Anzahl von 100 Teilnehmenden gilt für Veranstaltungen eine Anzeigepflicht. Das bedeutet: Personen, die öffentliche oder private

 

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Do:  09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

beachten Sie bitte die Hinweise

IBAN: DE07 1605 0000 3740 9230 90

 

Abweichende Sprechzeiten einzelner Bereiche

auf unserer Internetseite

BIC: WELA DE D1 PMB

 

finden Sie auf unserer Internetseite.

www.oberhavel.de

 

 

 

Veranstaltungen durchführen wollen, müssen diese gegenüber dem Landkreis Oberhavel unverzüglich anzeigen.

 

Veranstaltungsmeldungen sind unter Angabe der Kontaktdaten des Veranstalters (Name, Anschrift, Telefon) an den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel zu richten. Angegeben werden müssen außerdem Veranstaltungsort und -zeit, die erwartete Teilnehmerzahl und die Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossene Räume, unter freiem Himmel). Diese Meldungen sind per E-Mail an die Adresse: corona.veranstaltungen@oberhavel.de  oder  per  Post  an  den  Landkreis  Oberhavel, Fachbereich Gesundheit, Havelstraße 29, 16515 Oranienburg zu richten.

 

Veranstalter sollten darüber hinaus grundsätzlich eine genaue Risikoabwägung treffen. Berücksichtigt werden sollte dabei sowohl die Art und der Ort der Veranstaltung als auch die Frage, woher die Gäste einer Veranstaltung kommen und welche Auswirkungen eine mögliche Ansteckung haben könnte.

 

 

 

Hintergrund

Hintergrund der neuen Reglungen ist die steigende Zahl von Infizierten mit SARS-CoV-2 in Deutschland sowie zwischenzeitlich mehrere bestätigte Fälle im Land Brandenburg. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und des Gesundheitsamtes Oberhavel können geringere Einschränkungen, die eine Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen reduzieren, die Risiken bei solch großen Veranstaltungen nicht ausreichend mildern.

 

„Gerade auf größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Bei mehr als 1.000 Personen ist es ausgeschlossen, alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen", begründet Landrat Ludger Weskamp den Schritt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. „Wir wollen eine Überlastung der medizinischen Versorgung unbedingt verhindern. Um das zu erreichen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger Oberhavels um ihre Mitwirkung und ihr Verständnis."

 

Die Reglungen gelten bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel abrufbar:  www.oberhavel.de/corona

 

 

Infotelefon

Das Infotelefon unter der Rufnummer 03301 601-3900 ist auch am kommenden Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt. Darüber hinaus gelten die bekannten Hotline-Zeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr.

 

 

 

Aktuelle Lage

Nach wie vor gibt es im Landkreis Oberhavel lediglich eine nachweislich mit dem neuartigen

Coronavirus infizierte Person. Die Zahl derjenigen Personen, für die das Gesundheitsamt eine

14-tägige häusliche Isolation angeordnet hat, liegt aktuell bei 18.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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