Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft

Pflegestrukturen vor Ort ausbauen – Kommunale Projekte werden gefördert – Anträge können ab 1. April beim LASV gestellt werden

 

Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungsund Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich insgesamt rund 22 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen. Für die erste Säule „Pflege vor Ort“ tritt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums am 1. April 2021 in Kraft. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Genau dort, wo die Menschen leben, zuhause sind und alt werden möchten. Unser Ziel ist es, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter führen und an der Gesellschaft teilhaben können. Der Pakt für Pflege wird dafür die Voraussetzungen verbessern und vorhandene Strukturen ausbauen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden. Das Förderprogramm ‚Pflege vor Ort‘ ist das Herzstück im Pakt für Pflege.“

Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Fördermittelanträge sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) zum Download eingestellt: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/

Fördermittel können zum einen die Landkreise und kreisfreien Städte für folgende Zwecke beantragen:

• regionale Pflegestrukturplanung

• Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen

• Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche

• Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)

• Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.

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