Radwegebenutzungspflicht in Birkenwerder für die Clara-Zetkin-Straße B96a zwischen B96 und Leistikowstraße aufgehoben

Auf Anregung des ADFC Birkenwerder e. V. sowie Festlegung in der Verkehrsschau vom 02.10.2019 wurde die Radwegbenutzungspflicht in Birkenwerder an der Clara-Zetkin-Straße B96a zwischen B96 und Leistikowstraße vom Fachdienst Verkehr des Landkreises Oberhavel abgeordnet. „Weil das zu einer Verunsicherung geführt hat, da viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, dass andere Radwege beziehungsweise nicht benutzungspflichtige Radwege trotzdem genutzt werden können, möchten wir nochmal ausdrücklich darauf hinweisen und die Unterschiede erläutern“, erklärt Verkehrsdezernent Matthias Rink.

In den vergangenen Jahren mussten im Landkreis Oberhavel zahlreiche blaue Verkehrsschilder an Radwegen entfernt werden. Denn die Schilder kennzeichnen die Radwege nicht nur, sondern gehen auch mit einer Benutzungspflicht für die Radfahrenden einher. „Damit waren viele Radfahrerinnen und Radfahrer nicht einverstanden, denn die Radwege waren häufig zu schmal oder die Wegführung ließ kein zügiges Vorankommen zu“, so Rink. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC e.V.) klagte dagegen in Regensburg und bekam durch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes Recht. „In diesem Gerichtsurteil wird klargestellt, dass Radfahrerende gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind, die grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren dürfen beziehungsweise es sogar müssen. Eine Benutzungspflicht von Radwegen darf daher nur noch im Ausnahmefall – beispielsweise bei einer akuten Gefahrenlage – durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden“, erklärt Rink.

Das Urteil führt letztlich dazu, dass viele der blauen Verkehrsschilder "Radweg" abmontiert wurden und werden. Das heißt, Radfahrer, die zügig fahren und sich sicher fühlen, können auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren. Radfahrende, die nicht auf der Straße fahren möchten, nutzen weiterhin den Radweg. Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen auf dem Gehweg fahren.

Text: Pressestelle Landkreis Oberhavel

Die Ortsgruppe Birkenwerder des ADFC ergänzt dazu:

Der bisherige Radweg bergab entspricht aufgrund seiner geschachtelten Anlage, der teilweise zu geringen Breite und der zahlreichen Hindernisse nicht den geltenden Vorgaben. Er ist für Radfahrer und Fußgänger gefährlich. Die Fahrbahn der Clara-Zetkin-Straße stellt für Radfahrer aufgrund der Verkehrsdichte, der Enge und der Parkstreifen ein gewisses Unfallrisiko dar.

Wir haben folglich für die Aufhebung der Benutzungspflicht plädiert und zusätzlich - bisher ohne Erfolg - vorgeschlagen, dass  Informationstafeln angebracht werden, die die Autofahrer über die Sachlage unterrichten. Gleichzeitig haben wir beantragt, dass die Geschwindigkeit in der Clara-Zetkin-Straße auf 30 km/h begrenzt wird, um erwartbare Überholvorgänge mit zu geringem Abstand möglichst zu verhindern. Das ist bisher nicht vorgesehen, obwohl es für die gleiche Bundesstraße in Bergfelde anscheinend selbstverständlich ist. Für Anlieger und Bürger Birkenwerders wäre es nur vorteilhaft. Für die Sicherheit der Fußgänger wäre nützlich, zumindest für die Bergab-Seite Schilder Gehweg - Radfahrer frei anzubringen, die Radfahrer auf den Vorrang der Fußgänger hinweisen. Die Trennung durch farblich verschiedene Pflasterung ist im Recht strittig und im Interesse der Fußgänger nach den ERA-Empfehlungen nicht mehr ausreichend. Bergauf sollten Fahrrad-Piktogramme auf dem Radweg angebracht werden, um die Rechtslage zu verdeutlichen. Auch das ist in den ERA-Empfehlungen nachzulesen.

Die ADFC-Ortsgruppe wird deshalb das Thema wie auch die Aufgabe einer für Fußgänger und Radfahrer sicheren Querung in Höhe des Bahnhofs weiter verfolgen.

Foto: Stefan Binkowski