Schuleingangsuntersuchungen sind gestartet

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht zunächst Kinder, die Hilfen im Schulalltag benötigen und für die eine Rückstellung beantragt wurde / Terminvergabe erfolgt automatisch durch das Gesundheitsamt

Im gerade begonnenen Jahr 2022 steht für rund 2.200 der Jüngsten in Oberhavel ein ganz wichtiges Ereignis an: der Beginn ihrer Schulzeit. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Einschulung ist die Schuleingangsuntersuchung. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Oberhavel hat am heutigen Montag, 10.01.2022, mit den ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen begonnen. Vier Teams aus Ärztinnen und Arzthelferinnen sind dafür in Oranienburg und in Gransee im Einsatz. Neu ist dabei der Ort der Untersuchungen in Oranienburg in der Berliner Straße 37 bis 39.

Die Untersuchungen schreibt das Brandenburgische Schulgesetz verbindlich für alle Kinder vor, die schulpflichtig werden. Schulpflicht besteht für das kommende Schuljahr 2022/23, das im August beginnt, für alle Kinder, die bis zum 30.09.2022 sechs Jahre alt werden. Auch jüngere Kinder, die auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, sowie diejenigen Kinder, die auf Wunsch der Eltern zurückgestellt werden sollen, müssen die Schuluntersuchung durchlaufen.

Angesichts der weiter anhaltenden pandemischen Lage und den damit verbundenen vielfältigen Aufgaben für die Gesundheitsämter im gesamten Land Brandenburg werden zunächst Kinder untersucht, die eventuell spezifische Hilfen im Schulalltag benötigen. Das sind beispielsweise Kinder, die bereits heilpädagogische Förderung erhalten oder bei denen eine schwerwiegende Erkrankung oder Beeinträchtigung bekannt ist. Eine zeitige Untersuchung soll auch für Kinder erfolgen, bei denen aus Sicht der Eltern oder der Schule Bedenken zu einer Aufnahme an die Grundschule bestehen, für die eine Rückstellung beantragt wurde oder die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind.

Die Termine für die Schuleingangsuntersuchungen werden den Eltern bei der Schulanmeldung in der Grundschule mitgeteilt. Alle Termine werden unter Vorbehalt vereinbart. Es ist zu erwarten, dass angesichts der Coronapandemie Termine verschoben werden müssen. Eltern werden gebeten, von telefonischen Nachfragen zu Untersuchung im Gesundheitsamt abzusehen. Sollten Eltern den Untersuchungstermin ihres Kindes aufgrund von Krankheit oder einer Quarantäneanordnung absagen müssen, so ist dies möglich unter:

Telefon: 03301 601-3950
E-Mail: ges.kinder-jugendgesundheitsdienst@oberhavel.de

Die Schuleingangsuntersuchungen der Gesundheitsämter in Brandenburg erfolgen nach einem einheitlichen Standard. In circa 60 Minuten werden verschiedene Entwicklungsbereiche beleuchtet. Bei der Einschulungsuntersuchung wird nicht nur beurteilt, ob die Kinder rein körperlich für die Schule geeignet sind, sondern es entsteht ein individuelles Gesamtbild über Fähigkeiten, Stärken und Schwächen für jedes künftige Schulkind. Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit den Eltern besprochen. Sie erhalten auch Hinweise zu möglichen Förder- und Therapiemaßnahmen, die vor Schulbeginn noch angeraten sind. Im Ergebnis der Untersuchung erstellen die Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes eine schulärztliche Empfehlung. Diese enthält Aussagen zur gesundheitlichen Schulfähigkeit und notwendige Hinweise zu pädagogischen oder technisch-organisatorischen Unterstützungen. Die Untersuchung ist kostenfrei. Die endgültige Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird, fällt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wichtige Hinweise zu den Einschulungsuntersuchungen 2022 sind zudem auf der Webseite des Landkreises unter www.oberhavel.de/Schuleingangsuntersuchung nachzulesen. Informiert wird hier unter anderem über mitzubringende Unterlagen und Abstands- und Hygieneregeln während der Untersuchungen. Denn auch die Schuleingangsuntersuchungen werden derzeit unter strenger Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen durchgeführt. So kann jedes Kind aktuell kann nur von einem gesunden Sorgeberechtigten begleitet werden. Kinder ab sechs Jahren sowie die Begleitperson sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In den Räumen der Kreisverwaltung gilt aktuell die 3G-Regel: Begleitpersonen müssen daher einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Untersucht werden nur Kinder, die seit mindestens zwei Tagen keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion haben. Auch aktuell positiv auf das Coronavirus getestete Kinder sowie Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen werden nicht untersucht.

Zudem sollte zur Untersuchung der Impfausweis der Schulanfänger nicht vergessen werden. Denn das Gesundheitsamt ist verpflichtet, den Impfstatus zum Schuleintritt zu erfassen. Insbesondere der Masern-Impfschutz muss zum Schulbeginn ausreichend sein.

Pressemeldung des Landkreises OHV