Gaststättenwesen / Gaststättenerlaubnis
Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder mindestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. In dieser Gewerbeanmeldung ist auch anzugeben, um welche Betriebsart es sich handelt und ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.
Notwendige Unterlagen
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gebühren
natürliche Personen | 30,00 € |
juristische Personen | 55,00 € |
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter | 15,00 € |
bei Ausschank von alkoholischen Getränken, erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um | 10,00 € |
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)
Ansprechpartner
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Frau Hering
Tel.: 03303 - 290 125 manske@birkenwerder.de