Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und sein Gewerbeertrag. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Steuerschuldner ist der Inhaber des Gewerbebetriebes. Ist ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden aktiv, so wird die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Zerlegung anteilig auf diejenigen Gemeinden verteilt, in denen der Gewerbebetrieb über eine Betriebsstätte verfügt.

Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt dem Finanzamt.

Hebeberechtigt sind die Gemeinden, die den Hebesatz für die Gewerbesteuer durch Beschluss selbst festlegen. Der Hebesatz der Gemeinde Birkenwerder beträgt derzeit 350 v.H.
Der durch das Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sind die Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Gewerbesteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben haben, vom Steuerschuldner zu leisten. Die Vorauszahlung wird später auf die endgültige Steuerschuld angerechnet. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit der Gewerbesteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres.

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