Bauanträge/Baugenehmigung

Der Bauantrag für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Nach § 2 Abs.1 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung ist der Antrag mit den erforderlichen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Der Antrag ist von einem Bauvorlageberechtigten (i. d. Regel Architekt) auszufüllen und zu unterschreiben.

Gemäß § 11 Abs. 1 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung muss Ihr Bauantrag bestimmte Unterlagen wie z.B. einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 mit Einzeichnung des Baugrundstücks, einen objektbezogenen Lageplan, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung u. ä. enthalten. Eine vollständige Aufstellung aller benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der aktuellen Version der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung, einzusehen z.B. auf folgender Internetseite www.bravors.brandenburg.de.

Nach Prüfung der Unterlagen und erfolgter gemeindlicher Stellungnahme entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens.
 

Für die Klimaschutzziele der Gemeinde, Ihre Wohnqualität, erfolgreiche Bauausführung und Ihren Geldbeutel empfehlen wir einen Besuch bei unserem Klimaschutzmanager und Gebäudeenergieberater Herrn Stefan Golla https://www.birkenwerder.de/rathaus/buergerservice/wo-erledige-ich-was/details/91.

Er kann Ihnen wichtige Hinweise zum nachhaltigen Bauen und Sanieren, Recht, Nutzung von Erneuerbaren (PV, STA, WP,…) und Fördermitteln von BAFA und KfW geben. Achten Sie hierauf unbedingt VOR Antragstellung, bzw. Auftragsvergabe!

 

Adresse Genehmigungsbehörde

Landkreis Oberhavel
Fachbereich Bauordnung und Kataster / untere Bauaufsichtsbehörde
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Tel: 03301/601 3611