Lärmaktionsplanung

Was ist Lärm?

Als Lärm werden umgangssprachlich Schallereignisse bezeichnet, die als störend oder belästigend empfunden werden. Die Wahrnehmung von Lärm ist also sehr stark subjektiv geprägt. Nicht jeder Schall ist Lärm und nicht jeder Lärm wirkt gleich. Es existieren daher verschiedene rechtliche und philosophische Herangehensweisen an das Problem.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie, definiert den Begriff Umgebungslärm als "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht".

Neben dem in der Lärmaktionsplanung relevanten Umgebungslärm bestehen noch weitere Lärmarten, die rechtlich unterschiedlich gehandhabt werden, wie zum Beispiel Freizeitlärm. Dieser ist, wie auch der Nachbarschaftslärm, jedoch kein Bestandteil der Lärmaktionsplanung.

Aus philosophischer Sicht werden Geräusche immer dann zum Lärm, wenn kein Sinnzusammenhang hergestellt werden kann. Oder einfach ausgedrückt: Es sind immer die Geräusche der anderen, die stören. Selbstverursachte Geräusche werden selten als störend empfunden, weil man den damit verbundenen Tätigkeiten einen Sinn zuordnen kann. Daher empfinden viele Menschen beispielsweise laute Motorräder als störend, während die Motorradfahrer selbst den "Sound" der Motoren lieben.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Lärm ist eines der wichtigsten Umweltprobleme unserer Gesellschaft und Lärmminderung unter Umständen ein langfristiges Vorhaben. Der Lärmaktionsplan dient im Wesentlichen der Gesundheitsfürsorge und hat die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. Der Lärmaktionsplan legt Maßnahmen mit vertretbarem Aufwand für die nächsten Jahre mit dem Ziel fest, die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen zu verringern.

Nach der Erstellung des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe im Jahr 2008 erfolgt nun die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe für die Gemeinde Birkenwerder. In der 2. Stufe werden Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 8.200 Kfz/24h) betrachtet. Insbesondere zählen dazu die B 96 und BAB A 10.

Lärmaktionsplan Stufe 1

Hier können Sie den Lärmaktionsplan Stufe 1 von 2008 herunterladen:

Lärmaktionsplan Stufe 2

Lärmaktionsplan Stufe 3

Hier können Sie den Lärmaktionsplan Stufe 3 herunterladen: