Ausschreibungen

Auf diesen Seiten finden Sie die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Gemeinde Birkenwerder in den Bereichen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), UVgO und VGV (Lieferungen und Dienstleistungen) sowie freiberuflicher Leistungen.

Am 30.04.2019 trat das novellierte Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) in Kraft.

Das Gesetz gilt für die Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber des Landes Brandenburg. Es verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber ab dem Erreichen eines geschätzten Auftragswert für Liefer- und Dienstleistungen von mehr als 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und Bauleistungen von mehr als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit den Bietern die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu vereinbaren.
Andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte bleiben unberührt.

Die Vereinbarung muss Bestandteil des Angebots sein, d.h. die Vereinbarung muss dem Angebot unterschrieben beiliegen. Einzelheiten zu dem Gesetz und der Vereinbarung entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)

Ergänzende Vergabebedingungen (BbgVergG)

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher nach BbgVergG

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Die Vergabeunterlagen werden auch elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt.