Kinderschutzkonzept
Die Wahrung und Verbesserung der Kinderrechte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der auch die Kommunalverwaltungen von Birkenwerder und Hohen Neuendorf als Schulträger und Träger der Sozialarbeit an den Grundschulen sowie alle an den Schulen tätigen Personen verpflichtet sind.
Ein grundlegendes Selbstverständnis aller agierenden Verantwortlichen an den kommunalen Grundschulen im Sozialraum ist es, jedes Kind in seiner Einzigartigkeit und Individualität zu schützen und zu fördern.
Der Schutz der Kinder vor Misshandlung und/oder Vernachlässigung ist hierbei eine vorrangige Aufgabe und bedarf deshalb fachlicher und standardisierter Leitlinien, die in akuten wie in drohenden Fällen der Gefährdung von Kindeswohl Handlungssicherheit vermitteln. Für einen wirksamen Kinderschutz ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und ihr Handeln koordiniert und methodisch sicher verankert ist.
Grundsätzlich unterscheiden sich die fünf Grundschulen in Hohen Neuendorf und Birkenwerder in ihrer Schwerpunktsetzung, Ausstattung und Nuancierung.
Im Kinderschutz als gemeinsame, gesetzlich verankerte Aufgabe ist es jedoch wichtig, ein einheitliches Vorgehen im Sozialraum festzuschreiben.
Hierfür bilden der gemeinsame Sozialraum, die kommunale Trägerschaft der Grundschulen und ihrer Schulsozialarbeit sowie die enge kollegiale Zusammenarbeit der Schulleitungen und der (sozial)pädagogischen Fachkräfte eine gute Basis.
Die vorliegenden Dokumente werden in Teil A auf verschiedene Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung eingehen, den rechtlichen Rahmen umreißen und ein strategisches und einheitliches Vorgehen an den Schulstandorten darstellen.
Teil B beschreibt die jeweils standortspezifischen Bedingungen, Regelungen und Kontaktmöglichkeiten.