Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die aktuelle Wetterlage stellt uns vor besondere Herausforderungen. Anhaltender Dauerfrost in Verbindung mit Eisregen führt derzeit zu einer außergewöhnlichen Glätte im gesamten Gemeindegebiet.
Unser Bauhof-Team ist im Dauereinsatz und arbeitet mit zwei Streufahrzeugen, um Straßen und Wege so sicher wie möglich zu halten. Aufgrund von Materialengpässen bei den Streumaterialien ist es jedoch nicht möglich, alle Bereiche gleichzeitig oder flächendeckend zu bedienen. Teilweise muss zusätzlich per Hand mit Sand gestreut werden.
Aus diesem Grund konzentrieren wir uns vorrangig auf:
- Hauptverkehrsstraßen
- bekannte Gefahrenstellen
- wichtige Fußwege (z. B. zu Schulen, Kitas und dem ÖPNV)
Wir bitten um Verständnis, dass es dennoch zu rutschigen Stellen kommen kann, und appellieren an alle, besondere Vorsicht im Straßenverkehr sowie auf Gehwegen walten zu lassen.
Bitte beachten Sie außerdem die geltenden Anliegerpflichten:
Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein entsprechender, begehbarer Streifen am Fahrbahnrand vor dem Grundstück freizuhalten.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Urteil des VG Potsdam vom 26.09.2013 (Az: VG 10 K 2786/12), das angeblich Anlieger von der Räumpflicht entbinden soll, bereits im Jahr 2014 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az: OVG 9 B 21.14, Urteil vom 15.10.2014) vollständig aufgehoben wurde. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Beschluss vom 18.06.2015, Az. 9 B 3/15).
Wichtig: Bitte räumen und streuen Sie weiterhin Ihre Gehwege – für die Sicherheit aller!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der winterlichen Straßenpflege und Ihr Verständnis in dieser außergewöhnlichen Wettersituation.
Ihre Gemeindeverwaltung


