Kabeltiefbau- und Signalgründungsarbeiten vom 30.04.2023 bis zum 13.08.2023

Es finden überwiegend Kabeltiefbau- und Signalgründungsarbeiten im Bereich der angrenzenden Bahnstrecken statt.

Die Arbeiten dienen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und verringern die Lärmimmission beim Regelbetrieb. Um die Auswirkungen auf den Reiseverkehr in den Hauptverkehrszeiten so gering wie möglich zu halten, muss auch in den Nächten, bzw. an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Die vorgenannten Arbeiten dienen dem allgemeinen öffentlichen Interesse öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Strecke hat eine überregionale Bedeutung für den Personenverkehr. Aus diesem Grund wird durch die für die Ausführung der Arbeiten durch die DB NETZ AG angesetzte Betra der reguläre Zugverkehr minimal beeinträchtigt.

Die geplanten Bauarbeiten werden in einer möglichst kompakten und durchgehenden Sperrzeit durchgeführt. Die Baumaßnahme erfolgt im Zeitraum vom 30.04.23 bis zum 13.08.2023 in Tagschichten. Hierbei sind auch die in diesen Zeitraum fallenden Sonntage und Feiertage vorgesehen (siehe angehangene Tabelle)

Es werden folgende Arbeiten ausgeführt:

  • Kabeltiefbauarbeiten
  • Setzen Signal (wandernde Bauspitze)
  • Montage Signale (wandernde Bauspitze)
  • Aufbau Signalausleger (SiA) km20,998 und km21,375

Die eingesetzten Maschinen und Geräte entsprechen in allen Parametern dem neuesten Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben.

-             Zweiwegebagger              90 dB (Einsatz maximal 4h durchgehend)

-             Winkelschleifer               105 dB (Einsatz maximal 8 Minuten)

-             Movax-Ramme                106 dB (Einsatz maximal 8 Minuten)

-             GAF für SiA-Montage     101 dB (Einsatz maximal 4h durchgehend)     

Es sind keine lärm- und lichtimmetierenden Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Die Immissionen werden auf ein Mindestmaß reduziert. Alle AK werden angehalten unnötige Lärmbelästigungen u.a. Leerlaufzeiten zu vermeiden. In den Pausenzeiten werden Maschinen und Geräte ausgeschaltet. Unnötiger Baustellenverkehr wird vermieden werden.

Unsere Arbeitnehmer sind durch die Ausnahmen im § 10 Abs. 1 ArbZG abweichend vom §9 innerhalb der BETRA für Arbeiten bei der Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der Fortgang des eigenen bzw. eines fremdenbedingten Betriebes und nicht auf Werktage verschoben werden können, an Sonntagen gedeckt. Die auszuführenden Gleisbauarbeiten sind an die Sperrzeiten der BETRA der Deutschen Bahn DB Netz AG gebunden und von uns nicht beeinflussbar.

Bei eventuellen Fragen steht Ihnen Herr M. Ketzmar der Firma SPITZKE SE unter 0173 978 1159 zur Verfügung.