AWU Information für Anwohner der Straße Lindenhof Siedlung 23-30 über den Bereitstellungsort der Abfallbehälter

Änderung Bereitstellungsort gemäß § 19 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Oberhavel für die Anwohner der Straße  Lindenhof Siedlung 23-30, Birkenwerder

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der besonderen Lage Ihrer Grundstücke an einer Sackgasse ohne Wendeanlage für Entsorgungsfahrzeuge kann die Abfallentsorgung nicht mehr wie bisher von den Grundstücksgrenzen erfolgen. Sie werden daher gebeten, Ihre Abfälle ab dem nächsten Entsorgungstermin am Fahrbahnrand einer gefahrlos befahrbaren öffentlichen Verkehrsanlage zur Leerung/ Abholung bereitzustellen (siehe § 19 Abs.3 der Abfallentsorgungssatzung). Gefahrlos befahrbare öffentliche Verkehrsanlagen sind z.B. durchführende Straßen bzw. Straßen mit Wendemöglichkeiten für dreiachsige Entsorgungsfahrzeuge.

In Ihrem Fall sind die Abfallbehälter/ Abfälle zur Leerung/ Holung an die durchführende Straße Lindenhof Siedlung/ Grenzweg bereitzustellen.

Bei einem Vor-Ort-Termin im Landkreis zur Prüfung der Einhaltung von Unfallvorschriften mit der Berufsgenossenschaft Verkehr (BGV) wurde festgestellt, dass das Rückwärtsfahren zum Zweck der regelmäßigen Abfallsammlung grundsätzlich unzulässig ist und demnach die grundstücksnahe Abfallsammlung durch Rückwärtsfahren widerrechtlich erfolgte. Auch kann aus der bisherigen Befahrung der Sackgassen durch unsere Entsorgungsfahrzeuge kein in die Zukunft gerichteter Bestands- und Vertrauensschutz abgeleitet werden.

Diese Aussage stützt sich auf die DGUV Vorschrift 43 Müllbeseitigung vom 01.10.1979 in der aktuellen Fassung, nach denen Müll nur abgeholt werden darf, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist.

Dies macht Ihrerseits als Abfallüberlassungspflichtigen eine individuelle Mitwirkung im Rahmen des bestehenden Holsystems erforderlich. Davon betroffen sind alle Abfallfraktionen, also die Restabfall-/ Sperrmüllabfuhr und die Wertstoffsammlung (PPK, LVP, Bio). Bitte beachten Sie auch, dass die Abholung bzw. Entleerung in der Zeit von 6:00 bis 21:30 Uhr erfolgt.

Wir hoffen, Ihnen mit den Erläuterungen hinreichend dargelegt zu haben, dass der grundstücksferne Bereitstellungsort keine Willkür darstellt, sondern unter Berücksichtigung aller hier maßgeblichen Sachverhalte die einzige Lösung zur Entsorgung der auf Ihrem Grundstück anfallenden Abfälle darstellt.

Wenden Sie sich zu weiteren Fragen bitte an unsere Mitarbeiter unter 03304/376-0.

AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH