Darstellung zum Bürgerbegehren zum genossenschaftlichen Wohnungsbau

Im Juni 2018 hatte die Gemeindevertretung der damaligen Legislatur mit dem Beschluss 1259/2018 beschlossen, das Grundstück „Alter Krugsteig“ bis zu einer Tiefe von 70m gemeinsam mit dem Grundstück „Erich-Mühsam-Straße/Akaziensteig“, an eine Genossenschaft zu verkaufen. Der Beschluss wurde gefasst, um den Bedarf an barrierearmen Wohnungen zu moderaten Mieten im Zentrum Birkenwerders zu sichern.

Am 05.11.2019 fasste die Gemeindevertretung eine neuen Beschluss (1446/2019) und änderte bzw. ergänzte somit den Beschluss vom Juni 2018. Nach dem neu gefassten Beschluss sollen die Grundstücke nicht mehr verkauft werden. Stattdessen werden in der Ausschreibung für den Wohnungsbau Erbbaurecht, Projektbeteiligung, öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP), Stiftung o.ä Strukturen angeboten, die der Gemeinde Eingriffe in die Projekte mindestens zyklisch und/oder dauerhaft gewährleisten. Des Weiteren wird die Einschränkung auf Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) aufgehoben und es werden alle möglichen Formen von Projekt-, Bau- und Bauträgergesellschaften (einschl. WBG) berücksichtigt. Außerdem soll es statt eines Höchstgebotsverfahrens eine konzeptorientierte Ausschreibung geben, die sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische und ökologische Zielsetzungen gleichermaßen berücksichtigt.

Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. November 2019 Nr. 1446/2019 richtet sich das Bürgerbegehren mit dem Titel „Bürgerbegehren gemäß § 15 Kommunalverfassung zum genossenschaftlichen Wohnungsbau“, welches am 17. Januar 2020 bei der Wahlleiterin der Gemeinde Birkenwerder schriftlich eingegangen ist.

Das Bürgerbegehren enthielt 1106 Unterschriften. Davon waren 887 Stimmen gültig.

Da dies mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten entspricht (677), ist das erforderliche Quorum für das Bürgerbegehren erreicht. Der Antrag wurde zur Prüfung der Zulässigkeit an die Kommunalaufsicht weitergeleitet. Sollte die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren

für zulässig erklären, muss innerhalb von zwei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

 

Text: dt / Fotos: ms

Bildunterschrift:  Foto1 : Grundtsück „Alter Krugsteig“ Foto 2: Grundstück Erich Mühsam Straße