Ehrenamtler im Namen des Volkes – Bewerbungsfrist für Schöffen läuft bis Ende März

Im Januar 2024 beginnt deutschlandweit die nächste fünfjährige Amtszeit für Schöffen. Auch Sie als Einwohner von Birkenwerder können sich noch bis zum 31. März für diese verantwortungsvolle Tätigkeit am Gericht bewerben. Die notwendigen Formulare erhalten Sie entweder im Rathaus oder auf der Internetseite des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg (www.schoeffen-bb.de). Die ausgefüllten Unterlagen gehen dann ans Rathaus Birkenwerder – entweder persönlich oder per Post an Sophie Friese.

Jedes Urteil – ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie üben das Richteramt jedoch mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Die Mitwirkung der Schöffen ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. In der Region Berlin Brandenburg gibt es etwa 8.000 Schöffen. Mal sind die Fälle eindeutig und klar zu regeln, mal ist das Gerichtsverfahren kompliziert und zieht sich sogar über Jahre hin.

Gefragt sind Lebens- und Berufserfahrung sowie ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn Bewerber für das Schöffenamt müssen am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Lebenserfahrung und in hohem Maße Menschenkenntnis, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Es gibt Schöffen für allgemeine Strafsachen und Jugendschöffen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Eignung verfügen. Wer bereits in der derzeitigen Amtsperiode Schöffe ist und dieses Amt weiter ausüben möchte, muss sich erneut bewerben.

Anhand der eingereichten Bewerbungen erstellt die Gemeinde Birkenwerder eine Vorschlagsliste, die von der Gemeindevertretung bestätigt werden muss, dann öffentlich ausgelegt und schließlich ans Amtsgericht weitergeleitet wird. Dort finden in der zweiten Jahreshälfte die eigentlichen Wahlen statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Brandenburger Justizministeriums:

https://mdjev.brandenburg.de/justiz/gerichte/ ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt.html