Gartenwasserzähler sollten jetzt gewechselt werden

Privatwasserzähler ermitteln genau, wie viel Wasser genutzt wird und unterliegen den gleichen rechtlichen Vorgaben, wie die Messeinrichtung unseres Trinkwasserversorgers, der Wasser Nord GmbH & Co. KG. Sie haben also grundsätzlich eine Eichfrist von sechs Jahren. Diese Zähler, die auch Privatwasserzähler (PWZ) genannt werden, ermitteln z.B. genau, wie viel Wasser man für die Gartenbewässerung nutzt, denn Gartenwasser wird nicht als Schmutzwasser abgerechnet. Dadurch können Schmutzwasserkosten gespart werden. Zähler, die 2016 eingebaut wurden, müssen also schleunigst von einem zugelassenen Installateur ausgetauscht werden.

Alle sechs Jahre Privatwasserzähler wechseln
Im Haus oder der Wohnung verbrauchtes Wasser, das durch Spüle, Waschbecken, Dusche und Toilette in die Kanalisation geleitet wird, muss gereinigt werden. Zu den Kosten für den Wasserverbrauch kommen also noch die Reinigungskosten für das Schmutzwasser hinzu, die meist ein Vielfaches der Trinkwasserkosten betragen. In den Gemeinden Birkenwerder und Mühlenbecker Land kostet die Entsorgung von Schmutzwasser 3,08 Euro pro Kubikmeter (für die Schmutzwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben 14,50 Euro pro Kubikmeter und für die Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen 31,94 Euro pro Kubikmeter).

Wasser, das für die Gartenbewässerung über einen Privatwasserzähler genutzt wird, landet jedoch gar nicht in der Kanalisation und muss nicht gereinigt werden. Um das im Garten verbrauchte Wasser nicht als Schmutzwasser bezahlen zu müssen, lohnt sich der Einbau einer privaten Gartenwasseruhr. Diese haben jedoch stets eine Eichfrist von sechs Jahren. Das heißt, sie müssen alle sechs Jahre ausgetauscht werden.

Eichfrist nicht verpassen
Privatwasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, können in der Schmutzwasserabrechnung nicht berücksichtigt werden. Ein großer, pflegeintensiver Garten benötigt durchaus 50 bis 70 Liter pro Tag. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen neuen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen. Für 2016 eingebaute und geeichte Zähler ist nun – vor Beginn der Gartensaison – der letztmögliche Zeitpunkt zum Wechseln, ohne dass sich der Verzug in der Wasserabrechnung niederschlägt. Das bestätigte auch Diana Hofmeister vom Zweckverband „Fließtal“: „Es wird höchste Zeit, sich jetzt um den Wechsel des PWZ zu kümmern, damit jeder Tropfen, der zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, nicht als Schmutzwasser berechnet wird.

Fachgerechter Zählerwechsel
Der Zählerwechsel muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die eine Zulassung für die Installation von Trinkwasseranschlüssen hat. Eine Liste der zugelassenen Firmen hat beispielsweise die Wasser Nord GmbH & Co. KG veröffentlicht. Der fachgerechte Einbau muss durch den Installateur bestätigt werden und vom Kunden an den Zweckverband „Fließtal“ mittels PWZ-Formular mitgeteilt werden. Die früher notwendige Verplombung durch den Zweckverband fällt weg. Die Verantwortung und die Kosten für Einbau, Wartung und Austausch des Privatwasserzählers (alle sechs Jahre) trägt der Bürger selbst. In Gärten, die mangels Brunnen oder Zisterne mit
Trinkwasser bewässert werden, zahlt sich unter Umständen der Zählerwechsel jedoch schnell aus.

Wichtig

Es muss am Ende jeden Jahres daran gedacht werden, dass der Zählerstand des Privatwasserzählers selbständig an den Zweckverband „Fließtal“ gemeldet wird. Das kann per Post, per E-Mail, über die Webseite oder auch per Fax geschehen, es muss aber immer schriftlich erfolgen und nachvollziehbar sein, von wem die Meldung erfolgt. Sprich Name, Kundennummer und Adresse sollten auf jeden Fall in diesem Zusammenhang mitgeteilt werden.

Das Prozedere gilt ebenfalls für private Messeinrichtungen, die als Sanitär- oder Hauptwasserzähler fungieren.

Weitere Informationen zum Thema Privatwasserzähler sind auf www.zv-fliesstal.de zu finden.

Text /Foto: os und Zweckverband „Fließtal“