Gestank durch Küchenabfälle und Essenreste im Abwasser

Küchenabfälle oder Essenreste haben im Abwasser nichts zu suchen.

Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Behandlung ist aufwändiger und verursacht zusätzliche Kosten.

Außerdem können sich daraus ekelhafte und ranzige Gerüche
ergeben. Ein Gestank, der sich dann im Kanal verbreitet. Da kann noch so oft eine
Kanalreinigung durchgeführt werden. Es ist ein hausgemachtes Problem, und wenn man
die Essenreste immer wieder über den Kanal entsorgt, ist man leider selbst
verantwortlich für die Geruchsbelästigung. Küchenabfälle und Essenreste gehören in den Bioabfall oder in den Hausmüll.


Tipp: Entfernen Sie vor dem Abwaschen Öle und Fette mit einem Küchenkrepptuch aus der
Pfanne. Das Öl von dem letzten Fondue-Essen schütten Sie am Besten in den Behälter zurück
und geben diesen in den Hausmüll.
Der Zweckverband „Fließtal“ führt regelmäßige Kanalreinigungen in Birkenwerder und
dem Mühlenbecker Land durch. Dabei stellen wir fest, dass wir immer öfter Fettschichten
entfernen müssen bzw. dass die Fettschichten immer größer werden. Daher bitten wir
Sie um Mithilfe.

 

97 Prozent aller Haushalte Deutschlands (in unserem Verbandsgebiet sogar 99%) sind an das Kläranlagensystem angeschlossen.
Damit nimmt Deutschland weltweit einen Spitzenplatz in der Sanitärentsorgung ein. In
über 9.000 kommunalen Kläranlagen werden jährlich etwa zehn Milliarden Kubikmeter
Abwasser behandelt. Das behandelte Abwasser wird wieder in den Wasserkreislauf –
i.d.R. in die Oberflächengewässer – zurückgeführt. Mit dem behandelten Abwasser
gelangt auch eine Vielzahl von Stoffen in die Gewässer und ggf. auch in Böden, die
aufgrund ihrer Wirkungen und Langlebigkeit dort unerwünscht sind. Dazu zählen
Arzneimittel, Biozide, Coffein und Drogen sowie Abbauprodukte dieser Stoffgruppen.
Diese Stoffe haben unterschiedliche Quellen – so auch die häusliche Toilette. Das
Hauptziel dabei ist, eine Belastung der Gewässer zu minimieren. Für viele der oben
genannten kritischen Stoffe reicht diese Behandlung nicht aus. Sie können die
Kläranlage ungehindert passieren und damit in die Umwelt gelangen. Abhilfe würden
weitere Behandlungsstufen der Kläranlagen ermöglichen. In den letzten beiden
Jahrzehnten wurden auf etwa 30 deutschen Kläranlagen diese sogenannten vierten
Reinigungsstufen eingeführt. Damit können die Konzentrationen der kritischen
Stoffe, die von der Kläranlage in Oberflächengewässer eingeleitet werden, drastisch
reduziert werden.


Jedoch gilt unabhängig von der Ausstattung der Kläranlagen mit einer vierten
Reinigungsstufe der Grundsatz: Was nicht ins Abwasser gelangt, muss auch nicht
wieder entfernt werden. Deshalb ist die Reduktion von Einträgen unerwünschter Stoffe
an der Quelle – auch im häuslichen Bereich – ein wichtiger Beitrag, um die Qualität
unserer Gewässer zu verbessern und letztendlich auch Strom zu sparen, denn zum
Betrieb einer Kläranlage wird Strom benötigt.

Bild: ZV Fließtal
Quelle: Umwelt Bundesamt und ZV Fließtal