Derzeit werden Zäune an den Grundstücken der Havelstraße 115 bis 122 in Birkenwerder zurückgebaut. Diese wurden einst auf Flächen der Gemeinde errichtet. Im Jahr 2015 wurden die Planungen zum Bau eines einseitigen Gehweges in der Havelstraße durch die Gemeindevertretung beschlossen. Eine hoheitliche Vermessung ergab zu dieser Zeit, dass die Zäune nicht an der Grundstücksgrenze standen. Zehn Jahre sind seitdem vergangen. Gebaut werden konnte bislang noch nicht, denn das Prozedere der Herausgabe war langwierig. Ein konkludenter Nutzungsvertrag lag zu keiner Zeit vor – die Anwohner zahlten weder Miete noch Pacht. Der Anspruch auf Herausgabe der im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücksflächen verjährt nicht – anders als der Räumungsanspruch. Deshalb schlug die Gemeinde 2017 vor, jedem Anlieger einen gewissen Betrag für den Rückbau der Zäune und die Entfernung der Pflanzen zu zahlen. Doch das Vergleichsangebot wurde ausgeschlagen. Eine gütliche außergerichtliche Einigung wurde nach vielen Versuchen als gescheitert angesehen. So blieb nur der Rechtsweg. Es wurden mehrere Klageverfahren geführt. Das Gericht gab der Gemeinde recht, die Urteile werden nun umgesetzt. Zu den finanziellen Belastungen der einzelnen Anlieger kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Die Details sind Gegenstand der einzelnen Verfahren, das heißt, zum Teil übernehmen die Anlieger den Rückbau, zum Teil die Gemeinde.


