Nach dem langen und harten Winter ist es wichtig, dass liegengebliebenes Streugut und Splitt auf den Gehwegen, Straßen und Grünstreifen wieder aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Birkenwerder regelt, dass jede/r Grundstückseigentümer/in für die Reinigung vor dem eigenen Grundstück verantwortlich ist. Dazu gehört auch die Winterwartung von Gehwegen und Fahrbahnen. Nach §5 der Satzung müssen Streugut und Rückstände des Winterdienstes unverzüglich nach Abtauen des Schnees entfernt werden.
Leider ist vielerorts im Gemeindegebiet das Streugut noch auf Gehwegen oder Fahrbahnen sichtbar oder wurde nur teilweise in Grünstreifen gekehrt. Das beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Ortes, kann zu Gefahren führen und den Verkehr behindern.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, den Besen in die Hand zu nehmen und vor dem eigenen Grundstück sowie auf angrenzenden Flächen das Streugut zu entfernen. Wenn Sie die Reinigungspflicht an ein Unternehmen übertragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dieser Firma auf und stellen Sie sicher, dass die Arbeiten erledigt werden.
Bitte beachten Sie: Die Art der Reinigung hängt vom jeweiligen Straßen- und Gehwegbelag ab. Besonders wassergebundene Wege sollten vorsichtig behandelt werden. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Homepage:
Wassergebundene Gehwegbefestigungen vorsichtig reinigen
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Abteilung Straßenunterhalt der Gemeinde Birkenwerder, Herr Blüthgen:
E-Mail:s.bluethgen@birkenwerder.de
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung – nur gemeinsam sorgen wir für saubere und sichere Straßen und Wege in Birkenwerder.



