Nach Cyberattacke: FAQ zu den Dienstleistungen der Stadt Hohen Neuendorf

Die Stadt Hohen Neuendorf hat häufig wiederkehrende Fragen (FAQ) und Antworten im Zusammenhang mit der Cyberattacke und den Auswirkungen auf die Verwaltung zusammengestellt.

Was ist genau passiert?

Es hat einen Cyberangriff und damit verbunden einen unbefugten Zugriff auf das System der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf gegeben. Nach dessen Bekanntwerden hat die Verwaltung umgehend sämtliche IT-Systeme heruntergefahren. 

Welche Auswirkungen hat das auf die Dienstleistungen der Verwaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner?

Viele Dienstleistungen können aktuell nicht oder nur stark eingeschränkt erbracht werden. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Fachamt bzw. den Sachbearbeitern, ob Ihre Dienstleistung aktuell erbracht werden kann. Wir bitten darum, alle nicht-dringlichen Angelegenheiten nach Möglichkeit aufzuschieben. Wir verstehen, dass die derzeitige Situation zusätzlichen Aufwand erfordert und bitten um Verständnis dafür. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, alle Dienstleistungen wieder vollumfänglich anbieten zu können.

Ansprechpartner | Stadt Hohen Neuendorf

Wann ist wieder mit einem „Normal-Betrieb“ zu rechnen?

Das kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die einzelnen Dienstleistungen der Verwaltung werden aber Schritt für Schritt wieder verfügbar gemacht.

Ist das Rathaus geöffnet?

Ja, das Rathaus ist zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Die Fachämter und Mitarbeitenden können telefonisch kontaktiert werden. Der Kontakt über Email ist aktuell nicht möglich.

Ich hatte kürzlich Kontakt zur Verwaltung. Wird mein Anliegen noch bearbeitet?

Alle Emails, Formulare und Anträge, die auf digitalem Weg seit dem 2. Oktober 2025 abgesendet wurden, haben die Verwaltung nicht erreicht. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Fachamt bzw. der Sachbearbeitung auf und besprechen Sie, wie Ihr Anliegen bearbeitet werden kann.

Falls Sie kurz vor dem 2. Oktober etwas im Rathaus beantragt haben (Personalausweis, Reisepass usw.), fragen Sie bitte aktiv bei Ihrem zuständigen Fachamt bzw. der Sachbearbeitung nach, ob diese Angelegenheit noch bearbeitet werden konnte. Gegebenenfalls müssen Sie dies neu beantragen.

Welche Dienstleistungen sind aktuell im Einwohnermeldeamt möglich?

-Abholung von Ausweisdokumenten (Bitte bringen Sie Ihr altes Ausweisdokument mit. Wichtiger Hinweis für Passdokumente von Minderjährigen: Bitte bringen Sie bei der Abholung von Personalausweisen U-16 und Reisepässen U-18 erneut folgende Dokumente mit: Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, Kopie des Personalausweises des zweiten Erziehungsberechtigten, Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls den Nachweis des alleinigen Sorgerechts.)

-Abholung von internationalen Führerscheinen

-Beglaubigungen

-Für An-, Ab- und Ummeldungen können Sie derzeit nur Ihre Daten hinterlegen

Welche Dienstleistungen kann das Einwohnermeldeamt aktuell nicht erbringen?

-Erstellung von Meldebescheinigungen

-Melderegisterauskünfte

-An-, Ab- und Ummeldungen (Sie können jedoch Ihre Daten hinterlegen)

Für folgende Anliegen und Dienstleistungen kommen Sie dennoch zuerst ins Rathaus Hohen Neuendorf für eine persönliche Beratung. Gegebenenfalls können wir Sie im Anschluss an ein umliegendes Rathaus weiterleiten:

-Führungszeugnisse / Gewerbezentralregisterauskunft

-Personalausweis / Reisepass 

-WBS Anträge

-PIN Änderungen oder Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Hinweis: Bitte gehen Sie nicht direkt in ein anderes Einwohnermeldeamt, sondern halten Sie in jedem Fall zuerst Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt Hohen Neuendorf.

Hinweis: Für die Beantragung von Dienstleistungen in anderen Kommunen gelten deren Gebührenordnungen und -satzungen. Grundsätzlich gelten landesweit die gleichen Gebühren nach GebOMIK. Die Stadt hat hierauf keinen Einfluss.

Ist das Standesamt erreichbar?

Auch das Standesamt ist derzeit nur eingeschränkt arbeitsfähig. Zur Klärung von Fragen rufen Sie bitte an oder wenden sich postalisch an das Standesamt. Für eine persönliche Vorsprache in dringenden Fällen benötigen Sie einen Termin. Die Standesbeamtinnen bemühen sich, mit Unterstützung eines Nachbarstandesamtes, die unaufschiebbaren Angelegenheiten zu bearbeiten. 

Wo kann ich aktuell einen Führerschein beantragen?

Dieser kann in der aktuellen Situation nur bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreis Oberhavel beantragt werden. Bitte informieren Sie sich auf www.oberhavel.de. Es ist notwendig, dort im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren.

Text/Bild: Stadtverwaltung Hohen Neuendorf