​​​​​​​Neuer Entwurf der Vereinsförderrichtlinie: Beteiligung der Öffentlichkeit möglich

Die bestehende Vereinsförderrichtlinie wurde zuletzt 2019 überarbeitet. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre hat die Gemeinde die Richtlinie gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Ortsrecht aktualisiert und die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln klarer strukturiert.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Gefördert werden künftig nur eingetragene, gemeinnützige Vereine.

  • Pro Verein können bis zu 10 % der im Haushaltsjahr verfügbaren Mittel beantragt werden.

  • Nicht förderfähig sind Miet- und Betriebskosten, investive Maßnahmen, fiktive Eigenleistungen sowie kalkulatorische Kosten.

  • Die Entscheidungen über die Vergabe trifft die Verwaltung; die Ergebnisse werden in den politischen Gremien bekannt gegeben.

Die neue Vereinsförderrichtlinie wird in folgenden Ausschüssen zur Diskussion stehen:

  • Sozialausschuss: 02.06.2026, 18:30 Uhr, Ratssaal

  • Hauptausschuss: 16.06.2026, 18:30 Uhr, Ratssaal

  • Gemeindevertretung: 23.06.2026, 18:30 Uhr, Ratssaal

Bürgerinnen und Bürger haben vom 23.03.2026 bis 04.05.2026 die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und ihre Meinungen, Hinweise oder Anregungen einzubringen.
Kontakt: Frau Susan Gehring, Tel.: 03303/290136, E-Mail: info@birkenwerder.de oder gehring@birkenwerder.de. Alternativ können Sie den bereitgestellten Ordner nutzen.

Die Gemeinde Birkenwerder bedankt sich für Ihr Engagement und Ihre Mitwirkung!