Neun-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler in Oberhavel geplant

Vorschlag des Landkreises: Ticket für Schülerbeförderung künftig auch ohne  Aufpreis für Freizeitfahrten nutzbar  

Einen Quantensprung in der Schülerbeförderung plant der Landkreis Oberhavel ab dem kommenden Schuljahr 2023/24. Danach sollen alle rund 22.500 Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Oberhavel wohnen, von einer Neuregelung profitieren, nach der sie künftig monatlich nur noch neun Euro für ihr Schülerticket bezahlen. Bevor die Kreisverwaltung dem Kreistag am 10.05.2023 einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegt, befasst sich der Kreisschulbeirat am 18.04.2023 mit dem Entwurf.  

„Schülerinnen und Schüler in Oberhavel sollen von dem neuen Deutschlandticket profitieren. Wir bieten ihnen daher an, dieses Ticket für monatlich neun Euro zu erwerben. Und damit wird nicht nur der Weg von der Wohnung zur Schule und zurück möglich sein, sondern auch alle anderen 
Fahrten in der Freizeit – sei es die Fahrt zum Sportverein, zur Musikschule oder zu Freunden. Die neue Schülerbeförderungssatzung ist ein Quantensprung: ein Ticket für alles zum Minipreis“, freut sich Landrat Alexander Tönnies.  

Künftig entfallen die komplizierte Differenzierung nach Waben sowie die Zahlung eines Eigenanteils durch die Eltern. Das Ticket ist darüber hinaus – wie auch das Deutschlandticket – in allen Bundesländern im Regionalverkehr gültig; es gelten dessen Bestimmungen. 

Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt, wirbt für das neue Angebot: “Wir wollen ganz bewusst zusätzliche Anreize schaffen, um junge Menschen schon frühzeitig an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel heranzuführen und ihr Mobilitätsverhalten entsprechend zu lenken. Derzeit nutzen über 6.000 Schülerinnen und Schüler die vom Landkreis angebotene Schülerbeförderung. Das wird sich hoffentlich künftig noch deutlich erhöhen.“  

Die Differenz von 40 Euro pro Ticket zum 49-Euro-Angebot übernimmt der Landkreis Oberhavel. Zurzeit sind 2.700.000 Euro im Haushalt für die Schülertickets vorgesehen. Setzt man eine  zusätzliche Inanspruchnahme von 70 Prozent zu dem bestehenden Antragsvolumen in der 

Schülerbeförderung voraus, sind Mehrkosten in Höhe von 2.300.000 Euro pro Jahr zu erwarten. Die Satzung soll zum 01.08.2023 in Kraft treten und für zwei Schuljahre gelten. Eine Evaluierung über die Weiterführung beziehungsweise Anpassung der Schülerbeförderung soll spätestens im IV. Quartal 2024 stattfinden.  

Das Verfahren zur Beantragung des Schülertickets bei der Oberhavel-Verkehrsgesellschaft (OVG) wird momentan erarbeitet.  

Schülerspezialverkehr  
Die geltende Satzung zur Schülerbeförderung regelt auch die Voraussetzungen für die Beförderung und die Erstattung von notwendigen Fahrtkosten für den Schülerspezialverkehr. Dieser wird aktuell von 362 Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen.  

„Auch in diesem Bereich werden sich mit den Neuerungen die Bedingungen für die betroffenen Familien verbessern und vereinfachen“, erläutert Sozialdezernent Matthias Kahl. „Bislang mussten die Eltern zwingend ein amtsärztliches Gutachten vorlegen, was gerade während der Coronapandemie mitunter zu sehr langen Wartezeiten geführt hatte. Nunmehr reicht eine ärztliche Stellungnahme, ein Nachweis durch einen Schwerbehindertenausweis oder durch eine Feststellung im Förderausschussverfahren aus. Das wird die Bearbeitungszeit der Anträge maßgeblich reduzieren. Die betroffenen Eltern, die in der Regel mit den körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Kinder so wie so oft schon am Limit sind, werden damit deutlich entlastet. Selbstverständlich werden auch sie künftig keinen Eigenanteil mehrentrichten.“ 

Pressemeldung Landkreis Oberhavel