Niedrigwasser in Oberhavel: Wasser aus Seen und offenen Gewässern nicht ohne Erlaubnis entnehmen

Landkreis appelliert, Wasser nur sparsam zu verbrauchen / Wasser für Gärten, Landwirtschaft und Gewerbe nur von 21.00 bis 06.00 Uhr entnehmen

Angesichts der anhaltenden Trockenheit und nicht ausreichender Niederschläge haben Flüsse, Seen und Gräben in Oberhavel schon jetzt mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen. Damit droht schon zum Sommeranfang Niedrigwasser. Auch das Grundwasser sinkt bereits wieder, denn die Defizite aus den niederschlagsarmen Jahren zwischen 2018 und 2020 konnten auch durch den Regen im vergangenen Sommer nicht ausgeglichen werden.

„Leider führte auch der zuletzt gefallene Regen nicht zu einer wesentlichen Entspannung der beginnenden Niedrigwasserlage. Denn der größte Teil der Niederschläge wird momentan von der Vegetation regelrecht aufgesogen und kommt somit nicht unseren Gewässern zugute“, erläutert Umweltdezernent Egmont Hamelow die aktuelle Situation. „Geringer Wasserzufluss ins Grundwasser und in die Gewässer sowie erhöhte Wassertemperaturen gefährden den gesamten Wasserhaushalt, aber auch Flora und Fauna nachhaltig. Wir appellieren daher an die Bevölkerung in Oberhavel, Wasser nur sparsam zu verwenden.“

Das gibt zugleich das Wasserhaushaltsgesetz vor: Danach sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sorgfältig und sparsam mit dem Wasser aus Gewässern umzugehen, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden, den Wasserhaushalt stabil zu halten und einen größeren oder schnelleren Wasserabfluss zu verhindern. Denn Gewässer sowie der Wasserhaushalt sind besonders hohe Schutzgüter.

Der Landkreis Oberhavel weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern – beispielsweise zur Bewässerung von privaten Gärten, von Landwirtschaftsflächen oder zur Nutzung in Gewerbe- und Industriebetrieben – zur weiteren Belastung der Gewässer führen. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpen bedarf deshalb grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Diese Wasserentnahmen fallen nicht unter den Begriff des Gemeingebrauches sowie den Eigentümer- und Anliegergebrauch. Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis Wasser mittels Pumpen aus den Oberflächengewässern entnimmt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Seen und Flüssen sind daher ab sofort und bis auf weiteres unzulässig. Aber auch die Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen sind aufgerufen, auf eine sparsame Verwendung des Wassers zu achten. Daher sollten erlaubte Wasserentnahmen auf die Zeit von 21.00 bis 06.00 Uhr beschränkt werden. Dabei sind die vorgeschriebenen Mindestwasserstände in den Erlaubnissen unbedingt zu beachten.

„Wenn kein erheblicher Niederschlag fällt und sich die Niedrigwassersituation weiter verschärft, wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen eine Allgemeinverfügung zur generellen Untersagung der Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern erlassen müssen“, schätzt Egmont Hamelow ein.

Pressemeldung des Landkreises