Schlichten statt richten - Schiedsstelle in Birkenwerder kurz erklärt

 

 

Die Schiedsstelle der Gemeinde Birkenwerder hilft Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, Konflikte außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Statt eines Gerichtsverfahrens setzen wir auf das Prinzip „schlichten statt richten“ und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer fairen Lösung.​

 

 

Schiedsverfahren – kurz erklärt

  • Wer kann ein Verfahren beantragen?
    Jede Privatperson und jedes Unternehmen mit einem zivilrechtlichen Konflikt.​
  • Gegen wen kann ich ein Verfahren beantragen?
    Gegen jede Person oder jedes Unternehmen, mit dem ein Streit besteht.​

  • Wann muss ich ein Schiedsverfahren beantragen?
    Bei bestimmten Nachbarschaftsstreitigkeiten ist das Schiedsverfahren Voraussetzung für eine spätere Klage; häufig auch bei Delikten wie Beleidigung oder einfacher Körperverletzung, wenn Sie eine gütliche Einigung anstreben.​

  • Bei welchen Problemen hilft die Schiedsstelle?
    Zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Miete und Nebenkosten oder Streit über Handwerkerrechnungen.​

  • Wann ist die Schiedsstelle Birkenwerder zuständig?
    Wenn die Gegenpartei oder das betroffene Grundstück in Birkenwerder liegt.​

Beratung, Antrag und Kosten

  • Beratung und Kontakt
    Beratung ist in der Sprechstunde an jedem ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Raum 2.04 (1. OG), möglich; telefonisch unter 0170 360 8622 (werktags 17.00–18.00 Uhr) oder per Mail an Schiedsstelle.Birkenwerder@web.de.​

  • Antragstellung
    Der Antrag kann in der Sprechstunde oder per Brief gestellt werden; eine vorherige Beratung wird empfohlen. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten müssen alle Grundstückseigentümer unterschreiben oder eine Vollmacht vorlegen, und alle Namen und Adressen der Gegenpartei müssen angegeben werden.​

  • Kosten
    Es wird ein Kostenvorschuss von 90,00 € erhoben, aus dem Gebühren und Auslagen bezahlt werden; nach Abschluss wird abgerechnet und ein Überschuss zurückgezahlt.​

Ablauf und Ergebnis

  • Ablauf des Verfahrens
    Nach Eingang des Kostenvorschusses wird ein Termin festgelegt und beide Parteien werden geladen; die Gegenpartei erhält den Antragstext. In der Verhandlung schildern beide Seiten nacheinander ihre Sicht, anschließend wird unter Moderation der Schiedsleute nach einer Einigung gesucht; meist dauert dies etwa zwei Stunden, in rund 80 Prozent der Fälle mit Erfolg.​

  • Ergebnis bei Einigung
    Die Einigung wird schriftlich festgehalten, ist für beide Seiten bindend und kann – bei entsprechender Formulierung – bis zu 30 Jahre vollstreckbar sein; nötigenfalls kann beim Amtsgericht Oranienburg die Vollstreckung beantragt werden.​

  • Wenn keine Einigung gelingt
    Kommt keine Einigung zustande oder erscheint die Gegenpartei unentschuldigt nicht, erhält die antragstellende Partei eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und kann damit Klage beim Gericht erheben.​

Schiedsleute in Birkenwerder

In Birkenwerder sind derzeit Frau Ute Holzmann-Sach (Vorsitz) und Frau Brigitte Rahim (Vertretung) ehrenamtlich als Schiedsleute tätig. Sie arbeiten allparteilich und unterstützen beide Seiten dabei, Lösungen zu finden, mit denen alle leben können.​

Schiedsstelle Birkenwerder