Schulanmeldeverfahren für das Schuljahr 2026/2027

Der Start in die Schulzeit ist für alle Kinder ein spannendes Ereignis. Der Schulbeginn ist aber auch mit einigen organisatorischen Aufgaben verbunden.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2026/2027 werden alle Kinder, die im Zeitraum 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geboren wurden.

Sie können Ihr Kind an einer der öffentlichen Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Birkenwerder oder der Stadt Hohen Neuendorf über https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren anmelden, da diese einen gemeinsamen Schulbezirk festgelegt haben:

  • Pestalozzi Grundschule (Birkenwerder),
  • Waldgrundschule (Hohen Neuendorf),
  • Grundschule Niederheide (Hohen Neuendorf),
  • Ahorn Grundschule Bergfelde (Bergfelde),
  • Grundschule Borgsdorf (Borgsdorf).

Zudem befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Hohen Neuendorf noch eine Grundschule in freier Trägerschaft, die Mosaik Grundschule. Wenn Ihr Kind eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen soll, ist die vorherige Anmeldung in einer öffentlichen Grundschule des Schulbezirks notwendig. Ist Ihr Kind dann in einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, ist die Pestalozzi Grundschule unverzüglich zu informieren.

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Für die Schuleingangsuntersuchung melden Eltern ihr Kind online an. https://www.oberhavel.de/B%C3%BCrgerservice/Gesundheit/Kinder-und-Jugendgesundheitsdienst/Schuleingangsuntersuchung

Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiter. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.  

Damit Ihr Kind einen kurzen und sicheren Schulweg hat, sollten Sie Ihr Kind bitte möglichst an der wohnortnahen Grundschule anmelden. Ganz nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“.

Bitte bedenken Sie: Sie dürfen Ihr Kind ausschließlich an einer Schule anmelden.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in der Regel nach der Nähe der Wohnung zur Schule. Maßgeblich sind hier nach Brandenburgischem Schulgesetz die Kinder, die am nächsten an der Schule wohnen, nicht jedoch der kürzeste Schulweg für das Kind.

Weitere Informationen zum Thema Einschulung erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Foto: Stefan Binkowski