Bei der Bearbeitung von Eigentümerwechseln kommt es derzeit beim Finanzamt Oranienburg zu erheblichen Verzögerungen.
Hintergrund ist die vorrangige Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen für die Grundsteuerreform.
Die Gemeinde Birkenwerder bittet daher alle Eigentümer, die Ihr Haus / Grundstück/ Wohnung etc. verkaufen und verkauft haben, weiter die Grundsteuer zu bezahlen, bis Ihnen ein Abmeldebescheid von der Gemeinde Birkenwerder zugeht. Eventuell zu viel gezahlte Grundsteuern werden dann an den bisherigen Eigentümer erstattet.
Rechtliches
Bei der Festsetzung der Grundsteuer B wird gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (01.01.) festgesetzt. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer.
Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid, den das zuständige Finanzamt in Oranienburg erlässt. Diese Grundsteuermessbescheide sind für Gemeinden nach § 182 und 184 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 16 GrStG bindend. Die Steuerabteilung der Gemeinde ist nicht berechtigt, die Grundsteuern vom Erwerber einzufordern, solange nicht ein entsprechender Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Oranienburg vorliegt.
Sobald die steuerliche Umschreibung seitens des Finanzamtes Oranienburg vorliegt, wird das Steuerkonto des Verkäufers entsprechend geschlossen und eventuell zu viel gezahlte Grundsteuern zurückzahlt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Gemeinde Birkenwerder