Ab dem 10. Januar 2025 wird die Gemeinde Birkenwerder neue Grundsteuerbescheide auf Grundlage der aktuellen Hebesatzsatzung erlassen.
Mit Ende des Jahres 2024 haben die bisherigen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit verloren. Seit dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuergesetz. Hintergrund für die Neuregelung der Grundsteuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stufte die bisherige Berechnung der Grundsteuer bereits 2018 als verfassungswidrig ein, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und tatsächliche Wertentwicklungen nicht berücksichtigt wurden.
Durch das Finanzamt wurde für alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, welche eine Grundsteuerwerterklärung abgegeben haben, ein neuer Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dieser, in Kombination mit dem von den Gemeindevertretern der Gemeinde Birkenwerder beschlossenen neuen Grundsteuerhebesatz von 284 %, bildet die Grundlagen für die neue Grundsteuer B. Der Hebesatz von 284 % wahrt die vom Gesetzgeber gewünschte Aufkommensneutralität. Aufkommensneutralität meint, dass die Einnahmen durch die Steuer in der Summe gleichbleiben. Das kann jedoch auch bedeuten, dass einige Steuerzahlende mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen müssen. Eigentümerinnen und Eigentümer können anhand des beschlossenen Wertes von 284 % und des bereits vom Finanzamt übermittelten Steuermessbetrages nun die Höhe ihrer Grundsteuer B berechnen. (Der vom Finanzamt bekanntgegebene Messbetrag wird mit 2.84 multipliziert.)
Ende der KW2 werden an alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in der Gemeinde Birkenwerder, von denen vom Finanzamt ein Grundsteuermessbetrag der Gemeinde mitgeteilt wurde, neue Grundsteuerbescheide versandt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides sehen Sie bitte von weiteren Zahlungen für die Grundsteuer ab.
Bei Nichterhalt eines Bescheides bitten wir, sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Priebe unter Tel.: 03303 290115 oder per E-Mail d.priebe@birkenwerder.de in Verbindung zu setzten.
Sollten Sie noch keine Erklärung für Ihr Grundstück beim Finanzamt abgegeben haben, bitten wir Sie, dies nachzuholen.
Text: Gemeinde Birkenwerder / Foto: pixabay