Erlaubnispflichtige Gewerbe/Gestattungen
Bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis (z. B. Makler, Bewachungsgewerbe, Pfandleihgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten, Betreiben einer Spielhalle etc.)
Neben der Erlaubnis ist die Gewerbeanzeige für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt Oranienburg
Gebühren
Für die Erteilung von Erlaubnissen wird eine Gebühr nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) i.V.m. der Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) des Landes Brandenburg erhoben. Rechtsgrundlagen Gewerbeordnung (GewO) Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)