Gewerbeanmeldung

Jede natürliche oder juristische Personen, die einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Zum selbstständigen Betrieb eines stehendes Gewerbes zählen alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht die Ausübung eines Reisegewerbes darstellen oder die nicht auf festgesetzten Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) ausgeübt werden.

Voraussetzungen hierfür ist, dass der Betrieb im Gemeindegebiet Birkenwerder liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. Desgleichen gilt auch für Zweigniederlassungen insbesondere selbstständige oder unselbstständige Zweigstellen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Anmeldung einer juristischen Person sind zusätzlich der Gesellschaftsvertrag in Kopie und der Handelsregisterauszug in Kopie erforderlich.
  • Bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes sind zusätzlich der Meisterbrief bzw. die Handwerkskarte in Kopie erforderlich.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben z.B. Makler, Detekteien, Schlüssel- und Sicherheitsdienste, An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern sind zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

Hinweis

Im Einwohnermeldeamt der Stadt Hohen Neuendorf können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und die Erteilung eines Führungszeugnisses beantragen. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie im Finanzamt Oranienburg.

Gebühren

natürliche Person

26,00 €

juristische Person

31,00 €

jeder gesetzliche Vertreter

13,00 €