Baumfällgenehmigung

Grundsätzlich ist es jedermann untersagt, geschützte Bäume ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Ausgenommen hiervon sind Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume, Esskastanien, Ebereschen), Nadelgehölze (ausgenommen Kiefer), Pappeln und Baumweiden sowie alle Gehölze deren Stammumfang unter 60 cm, gemessen in 1,30 Meter Höhe, liegen.

In der Baumschutzsatzung der Gemeinde Birkenwerder sind die Voraussetzungen für private Grundstückseigentümer festgeschrieben, unter denen geschützte Bäume auf dem Grundstück gefällt werden dürfen.

Für die Fällung genehmigungspflichtiger Bäume bedarf es grundsätzlich einer Antragstellung im Amt für Bauen, Umwelt, Sicherheit und Ordnung. Dem Genehmigungsantrag ist ein Lageplan beizufügen, in dem mindestens die auf dem betreffenden Grundstücksteil befindlichen geschützten Bäume unter Angabe von Baumart und Stammumfang eingetragen sind. Die Erteilung einer Genehmigung bzw. gegebenenfalls auch die Ablehnung eines Antrages ist gebührenpflichtig.

Kosten

Gebührenpflichtig; Die Mindestgebühr liegt derzeit bei 40,00 €.

Ansprechpartner