Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Bebaubarkeit

Bevor Sie ein Grundstück baulich erwerben oder Pläne schmieden Ihr Grundeigentum zu bebauen empfiehlt sich immer als erster Schritt eine Beratung im Bauamt der Gemeinde. Viele Regeln werden von der Kommune selbst aufgestellt und sind daher in jeder Gemeinde anders. Hier ein kleiner Überblick über das Bauplanungsrecht:

Die sogenannten Bauleitpläne sind von der Kommune in eigener Verantwortung aufzustellen. Man unterscheidet zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), die für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen ist und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan).
Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass der Flächennutzungsplan (FNP) lediglich die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für den gesamten Ort in ihren Grundzügen darstellt und der Bebauungsplan nur für Teilbereiche des Gemeindegebietes rechtsverbindliche Festsetzungen trifft.

Die Gemeinde Birkenwerder hat für Teilflächen des Gemeindegebietes Bebauungspläne aufgestellt, welche die Bebaubarkeit verbindlich regeln. Hier muss zur Erteilung einer Baugenehmigung das reguläre Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen in den meisten Fällen mitteilen, ob und welches Baurecht für Ihr Grundstück besteht, ohne dass für Sie Kosten für eine förmliche Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel entstehen. Bevor Sie ein Grundstück kaufen oder einen Bauantrag stellen empfiehlt sich daher auf jeden Fall die erste Bauberatung in der Gemeindeverwaltung.

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