Beglaubigungen

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder des Übereinstimmens einer Abschrift mit einem Original.

Man unterscheidet zwischen der öffentlichen und der amtlichen Beglaubigung. Die öffentliche Beglaubigung kann nur von einem Notar oder einer durch Landesrecht berufenen Stelle durchgeführt werden. Sie bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift und nicht auf den Erklärungsinhalt.

Eine amtliche Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original oder der Identität eines Unterzeichnenden durch eine Behörde.

Amtliche Beglaubigungen sind in der Regel kostengünstiger als öffentliche Beglaubigungen. Daher sollten Sie sich unbedingt vorher erkundigen, welche Art der Beglaubigung benötigt wird.

Die Gemeinde Birkenwerder kann amtliche Beglaubigungen durchführen. Bitte bringen Sie hierzu das Originaldokument sowie die zu beglaubigenden Kopien mit.

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