Abbuchungen
Die Belastung des Bankkontos wird oft als Abbuchung bezeichnet. Es gibt zwei Arten von Abbuchungen.
Einzugsermächtigung
Sie als zahlungspflichtiger Bürger haben der Gemeindeverwaltung die Ermächtigung erteilt, einmalig oder regelmäßig zu zahlende Beträge, wie zum Beispiel Steuern oder Gebühren, von Ihrem Girokonto abzubuchen.
Abbuchungsauftrag (Überweisung/Dauerauftrag)
Sie als zahlungspflichtiger Bürger haben Ihrem kontoführenden Kreditinstitut (Bank) durch Ausfüllen eines Überweisungsträgers oder Einrichtung eines Dauerauftrages den Auftrag erteilt, einen bestimmten Geldbetrag an die Gemeindeverwaltung zu überweisen.
Bei Fragen zu Abbuchungen durch die Gemeindeverwaltung Birkenwerder stehen die Mitarbeiter der Gemeindekasse gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
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Frau Frank
Tel.: 03303 - 290 108 frank@birkenwerder.de -
Frau Zeuch
Tel.: 03303 - 290 103 zeuch@birkenwerder.de