Einzugsermächtigung

Beim Einzugsermächtigungsverfahren erteilen Sie als zahlungspflichtiger Bürger der Gemeindeverwaltung die Ermächtigung, einmalig oder regelmäßig zu zahlende Beträge, wie zum Beispiel Steuern oder Gebühren, von Ihrem Girokonto abzubuchen. Für Sie ist diese Form der bargeldlosen Zahlung von Vorteil, weil Sie Fälligkeitstermine nicht überwachen müssen, Ihnen Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen können. Ihnen der Weg zur Bank oder das Schreiben von Überweisungen oder Schecks abgenommen wird. Darüber hinaus ist die Einzugsermächtigung für Sie risikolos, weil Sie der Belastung Ihres Kontos durch Widerruf entgegentreten können. Sie haben lediglich darauf zu achten, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine entsprechende Deckung aufweist.

Die Ermächtigung zum Einzug von Ihrem Girokonto können Sie uns formlos oder durch Verwendung unseres Vordrucks Einzugsermächtigung per Post, Fax oder E-Mail erteilen.

Aus Sicherheitsgründen ist eine telefonische Entgegennahme der Bankdaten nicht möglich.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse zur Verfügung.

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