Feuerwerk

Pyrotechnische Gegenstände dürfen in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen oder überwiegenden besonderen privaten Interesse auf Antrag Ausnahmen vom Verbot zulassen.

Planen Sie außerhalb der gestatteten Zeit (Silvester) ein Feuerwerk, dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Birkenwerder.

Ansprechpartner

Sonstiges

Formulare

Hier können Sie das Formular zur Anzeige für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II in der Gemeinde Birkenwerder herunterladen.