Fundsachen und Fundtiere

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

In Birkenwerder gefundene Gegenstände geben Sie bitte unverzüglich beim Ordnungsamt in der Gemeindeverwaltung ab.

Wenn Gegenstände 6 Monate lang im Fundbüro gelegen haben und kein Eigentümer sich gemeldet hat, gehört die Fundsache dem Finder und er kann seinen Fund nach Zahlung einer Gebühr mitnehmen.
Nach BGB muss der Finder jedoch noch drei Jahre lang den Fundgegenstand an den Eigentümer herausgeben. Er hat dann jedoch Anspruch auf Erstattung aller Aufwendungen, die ihm durch die Pflege und Aufbewahrung des Fundgutes entstanden sind, sowie auf Finderlohn.

Sie können direkt per Internet nachsehen, ob die verlorene Sache beim Fundbüro der Gemeinde Birkenwerder registriert worden ist. Klicken Sie dazu bitte hier

Kontakt

Sollten Sie etwas gefunden haben oder etwas vermissen, wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter:

Herr Beier (Tel: 03303-290 134)

Herr Brust (Tel: 03303-290 133)

 

Ansprechpartner