Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).
 
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A - Hebesatz derzeit 200 v.H. (für Grundstücke der Landwirtschaft) und Grundsteuer B - Hebesatz derzeit 410 v.H. (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude).
 
Die Besteuerungsgrundlagen werden durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Oranienburg ermittelt und festgestellt. Die Feststellung des Einheitswertes und Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt zum 01.01. des folgenden Jahres.

Die Grundsteuer wird durch Bescheid festgesetzt und jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Bei jährlicher Zahlung ist die Zahlung jeweils am 01.07. fällig. Die Grundsteuerbescheide sind in der Regel für Folgejahre gültig und werden daher nicht jährlich verschickt.

Hinweis
Für Unstimmigkeiten bei Verkäufen von Grundstücken sorgt immer wieder die Jahressteuerregelung in § 9 Abs. 1 GrStG. Wenn im laufenden Kalenderjahr ein Grundstück veräußert wird und auch alle im Kaufvertrag vereinbarten Regelungen im laufenden Jahr vollzogen werden, kann mit der steuerlichen Ummeldung frühestens zum 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres gerechnet werden.
Bis zum Zeitpunkt der Umschreibung durch das Finanzamt bleibt der bisherige Eigentümer grundsätzlich Steuerpflichtiger.

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