Hundehaltung

Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm hat - zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung - der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit mit einem Führungszeugnis zu belegen. Bitte nutzen Sie hierfür die Anzeige gemäß § 6 Hundehalterverordnung und beantragen das Führungszeugnis im Einwohnermeldeamt der Stadt Hohen Neuendorf.

Für das Halten gefährlicher Hunde gelten spezielle gesetzliche Regelungen. Setzen Sie sich hierfür bitte direkt mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.

In Birkenwerder gilt die Pflicht, seinem Hund eine Leine anzulegen!
 

Kosten

Die ordnungsrechtliche Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich gebührenfrei. Es können jedoch Kosten durch benötigte Unterlagen entstehen.

Ansprechpartner

Sonstiges

Formulare

Hier können Sie das Formular zur Anzeige gemäß § 6 Hundehalterverordnung sowie die Verordnung selbst herunterladen.