Hundehaltung
Die Halterin oder der Halter eines Hundes, der älter als 8 Wochen ist, hat diesen mit Hilfe eines Mikrochip Transponders gemäß ISO Standard dauerhaft zu kennzeichnen.
Die Halterin oder der Halter eines Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich das Halten des Hundes anzuzeigen. Die Rasse, das Wurfdatum sowie die Farbe des Hundes und die unveränderliche Nummer des Mikrochips sind mitzuteilen und auf Anforderung erforderliche Nachweise zu erbringen. Etwaige für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände sowie der Name, bei natürlichen Personen auch Vorname, Geburtstag und Geburtsort sowie die gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters sind zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Zu den maßgeblichen Umständen zählen auch Feststellungen über die Gefährlichkeit des Hundes und Ordnungsverfügungen anderer örtlicher Ordnungsbehörden, in denen zur Gefährlichkeit des Hundes Auflagen ergangen sind.
In Birkenwerder besteht die Pflicht, seinem Hund eine Leine anzulegen.
Kosten: Für die ordnungsbehördliche Anmeldung eines Hundes wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Sie können hier die Hundehalterverordnung herunterladen,
oder über das Serviceportal des Landes Brandenburg abrufen.
Die ordnungsbehördliche & steuerliche An- & Abmeldung können Sie hier online vornehmen.
Ansprechpartner
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Frau Schade
Tel.: 03303 - 290 134 s.schade@birkenwerder.de -
Herr Werner
Tel.: 03303 - 290 133 t.werner@birkenwerder.de