Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird.

1 Monat nach Aufnahme des Hundes bzw. im 3. Lebensmonat bei Welpen muss die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgen.

Bei Wegzug aus der Gemeinde Birkenwerder oder Verlust des Hundes müssen Sie die Hundesteuer selbstständig abmelden. Hierzu benutzen Sie bitte ebenfalls das Formblatt.

Kosten
Für den 1. Hund: 60 € pro Jahr
Für den 2. Hund: 70 € pro Jahr
Ab dem 3. Hund: 82 € pro Jahr

Die Hundesteuer kann wahlweise vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder ganzjährig (01.07.) bezahlt werden. Bitte geben Sie den Zahlwunsch auf der Hundesteueranmeldung an.
Vorteilhaft ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung, weil Sie somit nicht die Fälligkeitstermine überwachen müssen.

Auch die Hundesteuerbescheide sind in der Regel für Folgejahre gültig und werden daher nicht jährlich verschickt

Sie können hier die aktuell gültige Hundesteuersatzung herunterladen.

Die ordnungsbehördliche & steuerliche An- & Abmeldung können Sie hier online vornehmen.

Ansprechpartner

Sonstiges

Formulare

Hier können Sie  die folgenden Dokumente selbst herunterladen.