Lohnsteuerkarten

Eine Lohnsteuerkarte bekamen alle Arbeitnehmer mit einem festen Wohnsitz in Deutschland von ihrer Gemeinde zugesandt. Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte in Papierform abgeschafft und durch die „Elektronische Lohnsteuerkarte“ ersetzt.

Für das Jahr 2011 gibt es eine Sonderregelung, denn die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt auch im Jahr 2011 gültig. Beim Wechsel der Arbeitsstelle in 2011 wird die Lohnsteuerkarte 2010 vorgelegt. Jobanfänger, die noch keine Karte von 2010 besitzen, müssen beim Finanzamt eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten lohnsteuerlichen Merkmale, wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Freibetrag und kann zur Lohnabrechnung herangezogen werden.

Änderungen der Lohnsteuerkarte müssen ab dem 1.12.2010 beim Finanzamt beantragt werden.

Ansprechpartner

 

Finanzamt Oranienburg
Heinrich-Grüber-Platz 3
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 857-0