Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte oder nicht fahrbereite Fahrzeuge bezeichnet. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe, Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit zu ahnden. Darunter fallen z.B. Verstöße gegen Parkverbote, zeitlich begrenztes Parken und gebührenpflichtiges Parken.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Birkenwerder übernimmt das Ordnungsamt der Gemeinde. Je nach Schwere des Verstoßes werden Verwarnungsgelder oder Bußgelder ausgesprochen.

Verwarnungsgelder sind Beträge zwischen 5 € und 35 €, während man ab 40 € von Bußgeldern spricht. Gegen die Anhörung mit Verwarnungsgeld kann noch kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Alle Angaben des Betroffenen können nur als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden.

Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann auch hier ein Bußgeldbescheid folgen.

Rechtsgrundlagen

•    Straßenverkehrsordnung (StVO)
•    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
•    Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Ansprechpartner