Straßenbaubeiträge

Die Herrichtung und Instandhaltung der öffentlichen Infrastruktur gehört zu den Kernaufgaben der Gemeinde. Der Straßenbau mit seinen Entwässerungs- und sonstigen Nebenanlagen wie zum Beispiel der Beleuchtung und dem Straßenbegleitgrün stellt hierbei eine besondere Aufgabe dar, da hier regelmäßig die Anlieger an den Kosten zu beteiligen sind. Begründet wird die gesetzliche Pflicht der Beitragserhebung mit dem sogenannten Erschließungsvorteil. Damit ist gemeint, dass die Erschließung eine der wesendlichen Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstückes ist und somit erheblich zur Wertsteigerung des Grundeigentums beiträgt.

Grundsätzlich ist bei den auf die Anlieger umzulegenden kommunalen Straßenbaukosten zu unterscheiden zwischen dem Erschließungsbeitrag und dem Straßenbaubeitrag:

Die Straßenbaubeiträge werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) erhoben. Grundsätzlich werden öffentliche Flächen über den Straßenunterhalt instand gehalten. Dies erfolgt über den Gemeindehaushalt mit Steuermitteln. Oft ist jedoch aufgrund des schlechten Zustandes über den Straßenunterhalt kein wirtschaftliches Ergebnis mehr möglich oder aufgrund neuer Anforderungen müssen Anlagen erweitert oder ergänzt werden. Dann sind die öffentlichen Anlagen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik neu herzustellen. In diesen Fällen sind gemäß KAG Beiträge zu erheben.

Satzung: Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Birkenwerder

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