Straßenbäume

Auf den Flächen der gemeindeeigenen Grünanlagen und entlang der Straßen stehen viele Bäume. Für diese Bäume hat die Gemeinde Birkenwerder als Grundstückseigentümerin die Verkehrssicherungspflicht. Hinter dem Begriff der Verkehrssicherungspflicht verbirgt sich, dass den Verkehrsteilnehmern keine Gefahren von Bäumen entlang der Straßen und Wege drohen dürfen. Um dies zu gewährleisten, wird der gesamte Baumbestand im Abstand von ein bis zwei Jahren von einem dafür ausgebildeten Fachmann visuell kontrolliert. Dabei ist besonders auf Stammverletzungen, Höhlungen, tote brüchige Äste, zu tief hängende Äste und eine schüttere Belaubung/Benadelung zu achten. Ergeben sich bei der Sichtkontrolle Probleme für die Verkehrssicherheit, müssen diese durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden (z.B. Jungbaumpflege, Kronenpflegeschnitt, Düngung, Fällung, Nachpflanzung).

Die erforderlichen Schnittmaßnahmen dürfen an diesen Bäumen nur von erfahrenen Fachkräften durchgeführt werden.

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