Vollstreckung

Der Vollstreckungsbehörde der Gemeinde Birkenwerder obliegt die zwangsweise Beitreibung eigener öffentlich-rechtlicher Forderungen. Darüber hinaus gehört auch die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen anderer Gläubiger (z.B. Zweckverband Flietal,  Rundfunk Berlin -Brandenburg) im Wege der Amtshilfe zu den Aufgaben der Vollstreckungsbehörde.

Nach erfolgloser Mahnung wird ein Vollziehungsbeamter beauftragt, die Forderung durch Pfändung in das bewegliche Vermögen beizutreiben. Eine Pfändung in das bewegliche Vermögen kann abgewendet werden, indem die Zahlung der Forderung mit den entsprechenden Gebühren, die nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg erhoben werden, an den Vollziehungsbeamten vor Ort erfolgt. Hat der Vollziehungsbeamte im Außendienst den Bürger nicht angetroffen, so hinterlässt er eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Es besteht dann die Pflicht des Bürgers, sich umgehend mit der Vollstreckungsbehörde in Verbindung zu setzen bzw. die Zahlung auf das angegebene Konto vorzunehmen, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen wie z. B. Kontopfändung, Lohnpfändung etc. oder die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen zu vermeiden. Eine Bareinzahlung ist beim Innendienst der Vollstreckung ebenfalls jederzeit möglich!

Auf jeden Fall sollte der Kontakt zur Vollstreckung gesucht werden, um so eine Lösung (evtl. Ratenzahlung) für das Problem zu finden.

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