Gewerbe
Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich Gewerbemeldungen online vorzunehmen. Eine Bezahlung der Gebühren vor Ort ist beim online Verfahren nicht notwendig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugesandt.
Gewerbeanmeldung
Jede natürliche oder juristische Person, die einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden. Voraussetzungen hierfür ist, dass der Betrieb im Gemeindegebiet Birkenwerder liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Hinweis
Im Einwohnermeldeamt der Stadt Hohen Neuendorf können Sie als Einwohner der Gemeinde Birkenwerder die Erteilung eines Führungszeugnisses beantragen.
Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeabmeldung ist nötig in folgenden Fällen:
- bei Betriebsschließung
- bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk (Stadt/ Gemeinde)
Sie erhalten von der Gemeinde Birkenwerder eine Abmeldebestätigung.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Gewerbeummeldung
Es bedarf einer Gewerbeummeldung wenn: der Betrieb innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Gaststättenwesen / Gaststättenerlaubnis
Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder mindestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen.
Notwendige Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Vorübergehendes Gaststättengewerbe (GAGEV)
Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies mit dem unten aufgeführten Formular zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) dem Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder anzuzeigen. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige. Dies gilt nicht für den Gaststättenbetrieb nach § 3 Abs. 1 und im Reisegewerbe im Sinne von § 55 der Gewerbeordnung.
Gewerbezentralregister Auskünfte
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann eine juristische Person oder eine Personenvereinigung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder beantragen.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)
Gebühren
Gewerbeanmeldung: |
|
natürliche Person | 36,60 € |
juristische Person | 66,00 € |
jeder gesetzliche Vertreter | 18,00 € |
bei Ausschank von alkoholischen Getränken, erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um | 12,00 € |
Gewerbeummeldung: | 30,00 € |
Gewerbeabmeldung: | 12,00 € |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 € |
Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (GAGEV) | 38,40 € |
Ansprechpartner
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Frau Nernheim
Tel.: 03303 - 290 125 j.nernheim@birkenwerder.de