Gewerbe

Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich Gewerbemeldungen online vorzunehmen. Eine Bezahlung der Gebühren vor Ort ist beim online Verfahren nicht notwendig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugesandt.

Gewerbeanmeldung

Jede natürliche oder juristische Person, die einen selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufnimmt, muss dieses Gewerbe anmelden.  Voraussetzungen hierfür ist, dass der Betrieb im Gemeindegebiet Birkenwerder liegt, unabhängig davon, wo die Person gemeldet ist. 

Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Hinweis
Im Einwohnermeldeamt der Stadt Hohen Neuendorf können Sie als Einwohner der Gemeinde Birkenwerder die Erteilung eines Führungszeugnisses beantragen.

Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeabmeldung ist nötig in folgenden Fällen:

  • bei Betriebsschließung
  • bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk (Stadt/ Gemeinde)

Sie erhalten von der Gemeinde Birkenwerder eine Abmeldebestätigung.

Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Gewerbeummeldung

Es bedarf einer Gewerbeummeldung wenn: der Betrieb innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird die angemeldete Tätigkeit wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die der angemeldeten Tätigkeit nicht artverwandt sind.

Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Gaststättenwesen / Gaststättenerlaubnis

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder mindestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. 

Notwendige Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Vorübergehendes Gaststättengewerbe (GAGEV)

Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies mit dem unten aufgeführten Formular zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) dem Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder anzuzeigen. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige. Dies gilt nicht für den Gaststättenbetrieb nach § 3 Abs. 1 und im Reisegewerbe im Sinne von § 55 der Gewerbeordnung.

Gewerbezentralregister Auskünfte

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann eine juristische Person oder eine Personenvereinigung im Gewerbeamt der Gemeinde Birkenwerder beantragen.

Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO)

Gebühren

Gewerbeanmeldung:

 

natürliche Person

36,60 €

juristische Person

66,00 €

jeder gesetzliche Vertreter

18,00 €

bei Ausschank von alkoholischen Getränken, erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um

12,00 €

Gewerbeummeldung:

30,00 €

Gewerbeabmeldung:

12,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (GAGEV)

38,40 €

Ansprechpartner

Sonstiges

Formulare