Denkmalschutz

Aufgrund der langen Geschichte auf die Birkenwerder zurückblicken kann, ist es nicht verwunderlich, dass sich im Gemeindegebiet zahlreiche geschützte Denkmäler befinden. Bei der baulichen Nutzung von Denkmälern selbst, aber auch in der unmittelbaren Umgebung sind Regeln zu beachten, über die man sich frühzeitig informieren sollte um spätere Mehrkosten aufgrund von Umplanungen zu vermeiden.

Was ist eigentlich Denkmalschutz? Zum einen können Gebäude aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgDSchG) unter einen besonderen Schutz gestellt werden.
Ebenso können aber auch historische Siedlungsbereiche oder Ähnliches als Bodendenkmal geschützt sein. Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) stellt die Denkmalliste als öffentliches Verzeichnis in der jeweils vorliegenden aktualisierten Fassung im Internet zur Verfügung:
https://bldam-brandenburg.de/denkmalinformationen/denkmalliste/

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises nimmt die allgemeinen Belange des Denkmalschutzes für die Gemeinde Birkenwerder war. Das heißt, mit dieser Behörde sind alle baulichen Änderungen sowie Nutzungsänderungen abzustimmen und hier sind auch die erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen einzuholen.

Ansprechpartner:
Landkreis Oberhavel
untere Denkmalschutzbehörde
Tel: 03301/601-0