Aufbruchgenehmigung

Eine Aufbruchgenehmigung brauchen Sie bei geplanten Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland zur Verlegung von Hausanschlüssen. Zum öffentlichen Straßenland gehören die Fahrbahn, die Gehwege, die Radwege und auch die Grünbereiche.

Bevor Sie mit der Aufgrabung beginnen dürfen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag (formlos) mit Begründung und Lageplan bei der Gemeinde Birkenwerder stellen. Ihr Antrag wird umgehend geprüft und Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen eine Genehmigung oder Ablehnung für die geplante Aufgrabung erteilt wird. Erst nach Zugang des positiven Bescheids dürfen Sie mit der Aufgrabung beginnen.

Die Kosten für die Genehmigung und die Aufgrabung entnehmen Sie bitte unserer Verwaltungsgebührensatzung:

https://www.birkenwerder.de/fileadmin/dokumente/ext-docs/Verwaltung.pdf

 

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